Hallo,
soweit ich weiss (und das betrifft diverse Anbieter) wird die Datenhaltung in den Rechenzentren nicht nach geografischer Zuordnung der Anwender gelagert. Dort gibt es (meines Wissens) Softwareroutinen, die die Daten nach Bedarf, freien Kapazitäten verteilen. Es macht ja aus Sicht eines RZ Betreibers durchaus Sinn, die Daten in ein zweites RZ zu transportieren, um diese bei einer Störung eines RZ immer noch verügbar zu haben.
Im Business-Umfeld darf die iCloud eh nicht (zur Adressysnchronisation) verwendet werden, da der Anwender (Du & Ich) dann gegen §11 BDSG verstößt. Dort steht, dass, wenn man Personenbezogene Daten (Kontaktdaten) auf fremden Servern speichert, muß man einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Dienstleister (in diesem Fall Apple) abschliessen. Da Apple diesen Vertrag aber nicht mit seinen Kunden eingeht, dürfen personenbezogene Daten nicht dort gespeichert werden. Das Gesetz verlangt das unabhängig von einer Verschlüsselung. -> selbst verschlüsselte personenbezogene Daten dürfen dort nicht gespeichert werden.