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Ich kann den Vorbesitzer nicht erreichen und habe im iPad eine iCloud sperre

Ich kann den Vorbesitzer nicht erreichen und habe im iPad eine iCloud sperre

iPad Air

Gepostet am 03. Okt. 2017 13:20

Antworten
3 Antworten

04. Okt. 2017 08:53 als Antwort auf Oth.oua.

Heute ist kein bundesweiter Feiertag mehr.

Kannst du den Verkäufer jetzt erreichen?


Hintergründe zu den Erwerbsumständen sind hilfreich.

Auf der Straße, in der Kneipe oder vom besten Freund eines guten Freundes mit „Ey Alter, wissu ächt krasses EiBäd kaufe? Supa billig!“ stellte keine gute Ausgangsposition deinerseits dar, um Eigentum an dem Gerät erworben haben zu können.


Wenn es nicht ganz so arg ist, stellte Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, dem Verkäufer zugestellt auf eine den Zugang gerichtsfest beweisende Art und Weise den nächsten Schritt dar.

Dafür solltest du eine zustellungsfähige Anschrift des Verkäufers vorliegen haben.


Wenn es einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag gibt, sollte dir Apple - wie von 4l3p beschrieben - weiterhelfen können, wenngleich es zu den Verkäuferpflichten gehört, dir ein entsperrtes, abgemeldetes Gerät zu überlassen, das du mit deiner Apple-ID und deinem Paßwort auf dich selbst einrichten kannst.


Das AG München hat erst unlängst Apple bzgl. Nichtentsperrung Recht gegeben, als ein ehrlicher Finder eines iPhones nach Ablauf der Frist beim Fundamt Eigentum daran kraft Gesetzes erworben hatte.


Natürlich wäre es interessant gewesen, dieses Urteil in der nächsten Instanz anzugreifen, denn Amtsrichter/innen sind nicht gerade Leuchten in Sachen zutreffender Urteilsfindung, um den Eigentumserwerb kraft Gesetzes als Berechtigung zur Freischaltung durch Apple feststellen zu lassen.

Leider hat der Kläger das erstinstanzliche Urteil gegen sich rechtskräftig werden lassen. Es wirkt jedoch nur inter partes.

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