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iPhone mit Aktivierungssperre aus dem Fundbüro

Vom Fundbüro (Kantonspolizei) habe ich nun nach mehr als einem Jahr ein iPhone 6 zurückerhalten, da sich der/die ursprüngliche Besitzer/In nicht gemeldet hatte. Zivilgesetzlich bin ich nun der neue Eigentümer und kann dies auch belegen. Wird in diesem Falle die Aktivierungssperre von Apple aufgehoben?

Dank und Gruss

JoGö



<Betreff vom Admin bearbeitet>

iPhone 6

Gepostet am 13. Okt. 2017 12:08

Antworten
3 Antworten

13. Okt. 2017 15:22 als Antwort auf JoGö

Hallo JoGö,

dan Münchener Gerichtsurteil gilt ja nur für die streitenden Parteien und ist kein weltweit geltendes höchtrichterliches Urteil.

Aufgrund deines Hinweises auf die Kantonspolizei gilt für dich möglicherweise auch die Rechtsprechung eines anderen europäischen Landes, die durchaus ganz anders entscheiden kann. Aber mit dem Eigentumsnachweis bist du nur der Eigentümer des gefundenen Gerätes geworden ohne einen Anspruch zu erwerben, das Gerät auch benutzen zu können. Du erhältst es so, wie du es abgegeben hast. Ein defektes Fahrrad repariert dir die Kantonspolizei auch nicht, allenfalls bekommst du ein Strafmandat, wenn du damit vom Fundbüro nach hause fahren willst und Bremse/Licht nicht funktionieren.😉

Apple kann lediglich das Gerät auf die Werkseinstellungen zurück setzen, damit der Datenschutz gewährleistet ist.

Da du die Bestätigung der Kantonspolizei und das Gerät nun hast, kannst du ja mal einen Apple-Store aufsuchen und abklären, ob sie die Sperre aufheben. Allerdings stehen die Chancen dafür schlecht.

Gruß Thomas

iPhone mit Aktivierungssperre aus dem Fundbüro

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