Hallo JoGö,
dan Münchener Gerichtsurteil gilt ja nur für die streitenden Parteien und ist kein weltweit geltendes höchtrichterliches Urteil.
Aufgrund deines Hinweises auf die Kantonspolizei gilt für dich möglicherweise auch die Rechtsprechung eines anderen europäischen Landes, die durchaus ganz anders entscheiden kann. Aber mit dem Eigentumsnachweis bist du nur der Eigentümer des gefundenen Gerätes geworden ohne einen Anspruch zu erwerben, das Gerät auch benutzen zu können. Du erhältst es so, wie du es abgegeben hast. Ein defektes Fahrrad repariert dir die Kantonspolizei auch nicht, allenfalls bekommst du ein Strafmandat, wenn du damit vom Fundbüro nach hause fahren willst und Bremse/Licht nicht funktionieren.😉
Apple kann lediglich das Gerät auf die Werkseinstellungen zurück setzen, damit der Datenschutz gewährleistet ist.
Da du die Bestätigung der Kantonspolizei und das Gerät nun hast, kannst du ja mal einen Apple-Store aufsuchen und abklären, ob sie die Sperre aufheben. Allerdings stehen die Chancen dafür schlecht.
Gruß Thomas