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Können gekaufte Apps übertragen werden?

Wenn das zugehörige Gerät, vorliegend iPad Pro, veräußert wird, gibt es eine Möglichkeit alle erworbenen Apps, Filme und Musik auf den/die neue/n Besitzer/in legal mit übertragen zu können?

Es handelt sich um das einzige Apple-Gerät und es werden keine weiteren Geräte von Apple angeschafft.

Die eigene Apple-ID kann wegen der eMail-Adresse nicht mit übertragen werden.

Könnte beispielsweise die eMail-Adresse des/der Erwerbers/in gefahrlos für den Veräußerer als Apple-ID des in Rede stehenden Gerätes eingerichtet sowie alle anderen Daten (Namen, Zahlungsart) geändert werden?

iTunes, iCloud und App Store sollen danach mit den Daten des/der Käufers/in laufen inkl. der erworbenen Inhalte.

iPad Pro 12.9-inch Wi-Fi, Cellular, iOS 11.0.2, Pencil, Logitech Create Keyboard DE

Gepostet am 18. Nov. 2017 10:24

Antworten
6 Antworten

19. Nov. 2017 07:29 als Antwort auf llllppp

Beim besten Willen, maße dir bitte keine Rechtskenntnisse an, über die du offenkundig nicht verfügst.

Bereits im Ausgangspost wurde deutlich, daß es um Raubkopien gar nicht gehen kann.

Im Übrigen werden lediglich Nutzungsrechte erworben, die rechtlich problemlos übertragbar sind - insbesondere, wenn die eigene Apple-ID aufgegeben wird.

Wenn Apple dabei einen Sonderweg einschlägt, wird es Zeit, diese Aberratio rechtlich zu eliminieren.

Mit kaum etwas kann man seiner Verärgerung über Apple-Produkte besser Ausdruck verleihen, als diesen Konzern nach deutschem Recht in die Knie zu zwingen.

Allerdings postest du jetzt nur noch OT ggü. der eigentlichen Frage.

Daher sollten wir unsere Diskussion beenden.

20. Nov. 2017 07:30 als Antwort auf llllppp

4l3p, deine Vermutungen, wieviel Apps kosten, gehen einmal mehr fehl.

Deine profunden Rechtskenntnisse stellst du abermals unter Beweis, als ob Nutzungsbedingungen betoniertes Gesetz seien.

Das sind einseitige Bedingungen, die Apple gerne hätte, die jedoch vollständig justiziabel sind, mithin einer kompletten, rechtlichen Überprüfung unterliegen.

Im Übrigen reichen die Verbraucherschutzzentralen in D vollkommen.

Deren Anwälte/innen haben Apple bereits „manchen, rechtlich faulen Zahn gezogen“ - zum Wohle der Verbraucher.

Ebenso sogar zugunsten der applehörigen Verbraucher.

Können gekaufte Apps übertragen werden?

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