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iCloud-sperre: Apple sollte Vorbesitzer informieren!

Hallo, ich als "erzwungener" Newbie hier (aber 25 J. Appler...) frage mich -und EUCH!- warum es bei Apple kein Vorgehen bei Besitzerwechsel und damit iCloud-gesperrten Geräten gibt, dass Apple auf Antrag eine standardisierte email an die verbundene (bekannte!) email-Adresse schickt, ob das Gerät gestohlen wurde oder freigeschaltet werden darf (MUSS!) ?!?


[ Hintergrund: Ich selbst kenne haufenweise Apple-User, die mit den diversen Apple-ID- und sonstigen Anmeldeverfahren heillos überfordert sind und eine (mehrstufige!!!) Abmeldung nicht richtig hinbekommen ...

Darunter leidet dann erst mal der Käufer und womöglich der Verkäufer auch noch.

Kunden-freundlich ist das ganz sicherlich NICHT.

... tatsächlich KÖNNTE man den Eindruck haben, dass Apple den Weiter-Verkauf seiner einmal verkauften Produkte stark erschweren will – siehe obigen Lösungsvorschlag ... ]

MacBook Air, OS X El Capitan (10.11.6)

Gepostet am 06. Jan. 2018 13:34

Antworten
8 Antworten

06. Jan. 2018 14:24 als Antwort auf menseken

Die Infos liegen alle vor. Es gibt zu jeden Thema eine Infoseite.

Du musst nur ein bisschen googlen und findest jede Hilfe zu Apple Produkten.


Die Abmeldung ist im Prinzip nur wenige Sekunden Arbeit.

Es muss nur iPhone suchen deaktiviert werden. Dann das iPhone zurück setzen fertig.


Vorbereitung Ihres iPhone, iPad oder iPod touch auf einen Verkauf oder eine Weitergabe - Apple Support

19. Jan. 2018 13:59 als Antwort auf menseken

Hallo menseken,

du bist mit deinen Hinweisen hier im User-Forum nicht an der richtigen Stelle, da Apple hier nicht mitliest, auch wenn du möglicherweise viele User findest, die deine Auffassung teilen. Deine Vorschläge kannst du aber direkt bei Apple anbringen: https://www.apple.com/feedback/

Du kannst sie auch in deutsch schreiben, angeblich wird alles von Apple zumindestens gelesen.

Auch ich habe schon bemängelt, dass Apple keine Möglichkeit vorgesehen hat, dass ein Käufer mit demjenigen, auf den das Gerät registriert ist, Kontakt aufnehmen kann. Lediglich die Telefonnummer naher Angehöriger kann auf dem Notfallpass ausgelesen werden, diese Funktion werden aber die wenigsten aktiviert haben.


Denkbar wäre eine Lösung mit einer Kontaktaufnahme über anonyme Emailadressen, ähnlich wie bei den Ebay-Kleinanzeigen. Dann könnten auch legale Finder den Eigentümer informieren.


Aber wenn derjenige, der dir das iPad bei Ebay verkauft hat, nicht (mehr) auf deine Mails reagiert, wird er auch nicht reagieren, wenn Apple ihn anschreibt. Du wirst letztendlich dann auch nicht weiter kommen. Eventuell solltest du ihm unterstellen, dass er das Gerät unberechtigterweise verkauft hat und mit der Polizei drohen. Wenn er mit einer Anzeige wegen Betrugs, eventuell auch Diebstahl, rechnen muss, wird er möglicherweise ein größeres Interesse daran haben, das Gerät aus seinem Account zu entfernen.

Gruß Thomas

06. Jan. 2018 18:41 als Antwort auf llllppp

Dieser Irrtum führt leider dazu, dass haufenweise Geräte verkauft werden, die zwar nicht mehr unter iPhone-Suchen auftauchen – aber leider immer noch mit einem iCloud-Account verbunden bleiben ...

... was mir bei einem gekauften iPad passiert ist.


"Die Infos liegen alle vor" hilft dann extrem wenig, wenn das Gerät bei ebay legal erworben wurde, der eBay-Verkäufer aber kein Interesse hat, den Erstbesitzer zu kontaktieren.

Klar muss der es zurücknehmen, aber dann war die ganze Auktion, das Warten, die Einrichtungsversuche etc. alle für NIX.


Apple könnte da sehr wohl etwas Kunden-orientierter sein, oder etwa nicht ?!?

07. Jan. 2018 16:40 als Antwort auf menseken

[ Zusatz-Info: ]

Ich habe recherchiert und in einem amerikanischen MAC-Forum unter ...


https://forums.macrumors.com/threads/turns-out-apple-can-remove-activation-lock. 2004128/page-3#post-24550687


zu lesen bekommen, dass recht oft iOS-Geräte nach der korrekten(!) Abmeldung & Entsperrung "spontan" als mit einer unbekannten iCloud-Adresse verbunden gemeldet werden/wurden, und Apple daraufhin nach Vorlage des Original-Kaufbeleges eine Ent-Sperrung durchführen kann.


Da es sich um einen Bug auf Herstellerseite (mutmaßlich: Registrier-Server oder Server-Hack) handelt, ist Apple nach europäischem Recht regresspflichtig bzw. bei nicht vorliegender Diebstahl-/Verlustanzeige zur Freischaltung verpflichtet.

Da die Freischaltung NACH einem kompletten Geräte-Reset stattfindet, ist Datenschutz (mangels persönlicher Daten) KEINE Ausrede zur Verweigerung.

10. Jan. 2018 08:36 als Antwort auf menseken

Postscriptum:

Da diese Frage relativ häufig geklickt wurde/wird, bitte ich darum, dass auch-Betroffene (oder mit entspr. Erfahrungen im Umfeld) einach auf:


[ Ich habe die gleiche Frage ]


klicken, um durch akkumuliert-sichtbares Interesse womöglich eine weitergehende Beschäftigung von Seiten Apples zu erwirken.

So weit mir bekannt ist, gibt es kein ähnlich endgültiges "Sicherungsverfahren" unter anderen Mobil-Betriebssystemen.


Wie den obigen Antworten zu entnehmen ist, liegt der tatsächliche Effekt der (quasi) erzwungenen iTunes-Anmeldung etc. NICHT darin, ein Wiedererlangen eines gestohlenen/verlorenen Gerätes zu ermöglichen (... denn dann HÄTTE Apple ein Interesse daran, emails an Vorbesitzer zur Klärung zu verschicken!), sondern NUR darin, solche Geräte zu "entwerten" – sowohl für Diebe/Finder wie auch für technisch weniger versierte Weiter-Verkäufer (die Apple ja zuvor durch Betonung der "intuitiven Bedienbarkeit" für sich gewonnen hatte).


Der vorgeschobene Diebstahlschutz wirkt im Endeffekt also nicht zugunsten der Bestohlenen/Verlierer, sondern in vielen Fällen als sogenannte "Planned obsolescence" (= eben "Entwertung") für den Fall der freiwilligen oder unfreiwilligen Weitergabe.


Diese ist eindeutig NICHT im Kundeninteresse, besonders wenn man bedenkt, dass Apple mit dem langjährigen Werterhalt seiner Geräte wirbt; auch "Kunstgriffe" wie die kürzlich bekannt gewordene –davor im Geheimen betriebene– Verlangsamung älterer iPhones weisen eher in Richtung "Neukauf-Motivation"...

19. Jan. 2018 11:44 als Antwort auf menseken

Update: auf fixit.com findet sich (dazu) dieser Kommentar eines Apple-users:


"[...] There are hundreds of thousands of bricked iPhones sitting around or may be taken apart as no one care[s].
[...] I feel like we are just screwing each other while those billion dollar corporations and wealthy people were getting richer every day."

"[...] That mean[s] there will be more paper weights and I am still wondering why people don't just wipe the phone if they lost it.
[...] The real winner is Apple as it will sell more devices. I bought a lot of electronics in an auction and there was about 300 iPhones and over 100 were activation locked. So who take the lost and who is the winner?

24. Jan. 2018 13:32 als Antwort auf tbannert

Hallo Thomas / tbannert,

in Deinem letzten Absatz steht für mich der entscheidende Punkt:

Aber "derjenige, der dir das iPad bei Ebay verkauft hat, [und] nicht (mehr) auf deine Mails reagiert, wird ... auch nicht reagieren, wenn Apple ihn anschreibt."


Zum Einen ist Apple Besitzer und "Admin"der Registrier-Server, zum Zweiten liegt es in Apples Hand, über seine AGB den Fall so zu regeln, dass nach z.B. 2 Wochen ohne Antwort, von keinem anhaltend-bestehenden Interesse des Letzt-Registrieres mehr ausgegangen wird.

Somit könnte das Gerät -wie ja auch bei Fundsachen nach 1 Monat!- in das Eigentum des anfragenden Besitzers des iPads überführt werden; insofern, als dass Apple das Gerät aus der Apple-ID- und einer iCloud-Anbindung löst, direkt zuvor aber das Gerät "fern-löscht".

Technisch KEIN Problem: denn Apple hat ja nach wie vor Zugriff über Apple-ID & iCloud !

iCloud-sperre: Apple sollte Vorbesitzer informieren!

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