Hallo M.4t,
es geht hier nicht um den Umtausch bei Nichtgefallen, sondern darum, dass der Kaufvertrag wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft (hier: Der Verkäufer behauptet, dass die App funktioniert) nichtig ist.
Wenn man die light-Version erfolgreich testet, heißt das noch lange nicht, dass die pay-Version auch genauso funktioniert.
Böse ist es, wenn man – wie ich – auf Sygic reingefallen ist, die lange versprachen, die App würde "bald" auch mit CarPlay funktionieren. Mittlerweile geht das auch, aber dass es keine Sprachausgabe gibt, hat man vorher nicht erwähnt.
Solchen Betrügern kann man nur durch Geldentzug das Handwerk legen.