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VERBRAUCHERSCHUTZGESETZE
Die auf zwei Jahre eingeschränkte Apple-Garantie ist eine freiwillige Garantie des Herstellers. Sie gewährt zusätzliche Rechte unabhängig von den durch Verbraucherschutzgesetze gewährten Rechten. Diese gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Somit verstehen sich die Leistungen aus der auf zwei Jahre eingeschränkten Apple-Garantie als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Rechte, die durch das Verbraucherschutzrecht gewährt werden.
Wenn ein Produkt mangelhaft ist, können Verbraucher insbesondere die Rechte aus §§ 434 ff., §§ 474 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches in Anspruch nehmen.
Verbraucher können wählen, ob sie die Leistung gemäß der auf zwei Jahre eingeschränkten Apple-Garantie oder gemäß ihren gesetzlichen Verbraucherschutzrechten geltend machen.
Wichtig: Die Bestimmungen der auf zwei Jahre eingeschränkten Apple-Garantie finden für Ansprüche aus gesetzlichen Verbraucherschutzrechten keine Anwendung.
Weitere Informationen zu Verbraucherschutzgesetzen können Sie auf der Apple-Website (www.apple.com/legal/warranty/statutoryrights.html) nachlesen oder bei Ihrer örtlichen Verbraucherschutzorganisation erfragen.