Nachteil bei Apple Leasing?

Ich habe heute über Apple Leasing pünktlich um 14:00 Uhr zwei IPhones bestellt.

Ein 15 Pro Nature Titan 256 Gb und ein 15 Pro Max Tita. Weiß 256 Gb.


In meinem Bestellstatus steht: „Bestellung zurückgestellt“. Dabei habe ich schon Tage im Vorraus eine Bonitätsprüfung erfolgreich absolviert in der Buisnessabteilung und per Mail nach der Bestellung folgende Nachricht erhalten: „Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihre Leasing-/Mietkaufanfrage positiv entschieden haben.“


Werde ich bei der Auslieferung jetzt nach hinten geschoben und muss ewig auf meine IPhones warten? Oder zählt der Moment ab Bestelleingang?


Gruß :)

Gepostet am 15. Sept. 2023 13:40

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12 Antworten

28. Okt. 2023 04:12 als Antwort auf svenvonaschheim

er Vorteil für mich was - als geschäftlich genutzte Geräte - dass ich den LeasingBetrag sofort und in Gänze absetzen konnte. Ein ganz bezahltes Gerät wird über drei Jahre abgeschrieben.

Und: nach drei Jahren bekommst du ein neues Gerät. Das alte kannst du gegen eine geringe gebühr behalten.

Meiner Meinung nach lohnt sich das vor allem für Geschäftskund:innen

28. Okt. 2023 04:21 als Antwort auf christine33

...eine kleine Ergänzung: Im Steuerrecht können ganzheitlich genutzte elektronische Geräte seit 2022 in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind, komplett abgesetzt werden. Eine Abschreibung über die üblichen 3 Jahre entfällt. Diese Änderung wurde seitens des Fiskus im Rahmen der Pandemie und der damit notwendigen Nutzung digitaler Medien, die von den Benutzern für Konferenzen etc. angeschafft werden mussten, eingeführt.

28. Okt. 2023 07:47 als Antwort auf svenvonaschheim

…hier muss ich dir vollkommen Recht geben, da waren meine Finger schneller beim Tippen als ich beim nachdenken 😉


Computer, aber auch Peripheriegeräte wie Drucker, Monitore, Kameras und dergleichen sowie Software können im Anschaffungsjahr in unbegrenzter Höhe abgeschrieben werden.


Smartphones fallen hier jedoch nicht darunter, sodass diese nur dann im Anschaffungsjahr vollkommen abgeschrieben werden können (als GWG), wenn deren Anschaffungskosten maximal 800,- + 19% MWST = 952,- Euro brutto betragen. Liegen die Kosten auch nur einen Cent darüber, erfolgt die Abschreibung über 3 Jahre, bei Software sogar über 5 Jahre.


Danke noch mal für die Richtigstellung.

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