Hallo,
gerne gehe ich auf dein Problem aus technischer Perspektive ein.
Zunächst einmal ist ein Serienfehler in dieser Hinsicht nicht bekannt. Falls du andere valide Hinweise hast, poste bitte die Quellen zu deiner Behauptung.
Apple beruft sich auf seine Garantiebedingungen, das ist formal korrekt. Jede Veränderung außerhalb der Herstellervorgaben kann zum Garantieverlust führen. Das gilt bei allen Herstellern. Insofern ist die Ablehnung aus Sicht der AGB erklärbar, auch wenn sie für den Kunden extrem frustrierend ist.
Was jedoch technisch nicht haltbar ist: Eine äußerlich aufgebrachte Lasergravur am Case kann keinen Defekt der Elektronik oder der Batterie verursachen, solange sie fachgerecht durchgeführt wurde und das Gehäuse nicht durchbohrt oder geöffnet wurde. Die Lasergravur verändert lediglich die oberste Materialschicht der Außenschale. Sie greift weder in die Elektronik, noch in die Ladeelektronik, noch in den Akku oder die Schutzschaltungen ein. Es gibt keinen physikalischen oder elektrotechnischen Zusammenhang zwischen einer solchen Gravur und einem plötzlichen Entladen oder Totalausfall des Ladecases.
Unabhängig davon sind die AirPods selbst nicht unbrauchbar. Das Ladecase kann bei Apple separat ersetzt werden. Ärgerlich bleibt trotzdem, dass Apple sich hier über eine formale Klausel aus der Verantwortung zieht, obwohl der technische Zusammenhang schlicht nicht existiert.
Kurz: Apple darf die Garantie ablehnen, aber die Lasergravur ist aus technischer Sicht sicher nicht ursächlich für den Defekt, ist fachlich nicht haltbar.
LG, Dutchman