Das ist eine sehr gute Frage.
DSGVO-konform ist tatsächlich nur die Einladung via BCC-Feld. Der Versand einer Einladung mit Mailadressen im Klartext ist ein Verstoss gegen die Verordnung, der bussgeldbewehrt ist. Der versehentliche Versand an einen offenen Verteiler stellt ein meldepflichtige Datenpanne dar.
Brisant ist, dass dieses Thema nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, Vereine etc. betrifft.
Apple Mail bietet nativ keine Möglichkeit, Einladungen via BCC zu verschicken. Aktuell kann dies nur über BCC-Listen oder an einzelne Empfänger datenschutzrechtlich korrekt erfolgen. Alternativ kann man die Einwilligung der Kontaktpersonen zur Verwendung und ggf. auch Veröffentlichung der Mailadressen im Rahmen solchen Einladungen oder Newsletter etc. im Rahmen einer Datenschutzerklärung einholen.