Umsatzsteuerausweis bei Apple Rechnungen - reverse charge oder nicht?

Liebe Community,

bei Käufen von Lizenzen, apps etc. kommt die Rechnung häufig von Apple Ireland. Auf manchen meiner Rechnungen ist eine deutsche UST-ID von Apple ausgewiesen, auf anderen Rechn ungen jedoch eine irische UST-ID?

Wie kann ich dafür sorgen, dass es immer eine deutsche UST-ID ist und ich kein reverse charge Verfahren anwenden muss?


Lieben Dank für Eure Hilfe!!


Johanna

Gepostet am 17. Mai 2026 21:41

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Gepostet am 17. Mai 2026 22:18

Hallo Johanna,


das ist eher eine Rechnungs- und Steuerfrage als eine technische Einstellung am Gerät.


Welche USt-ID auf der Rechnung steht und ob Reverse Charge greift, hängt davon ab, welcher Apple-Dienst abgerechnet wurde und welche Apple-Gesellschaft als Rechnungsaussteller genannt ist.


Ich würde das deshalb direkt mit Apple klären, am besten über das Apple Business Team. Apple nennt für Unternehmenskunden in Deutschland den Apple Store Business bzw. das Serviceteam unter 0800 0003 666.

→ Kontakt - Apple kontaktieren


Wichtig wäre dabei, die betroffenen Rechnungen bereitzuhalten und konkret zu fragen, ob Deine Unternehmens-/USt-ID-Daten korrekt hinterlegt sind und warum einmal eine deutsche und einmal eine irische USt-ID ausgewiesen wird.


Eine pauschale Einstellung „immer deutsche USt-ID verwenden“ ist mir in Apples öffentlich dokumentierten Informationen nicht bekannt. Für die steuerliche Behandlung selbst — also ob Vorsteuerabzug oder Reverse Charge anzuwenden ist — sollte im Zweifel Dein Steuerberater die konkrete Rechnung prüfen.


Fazit: Nicht am Apple Account „herumprobieren“, sondern mit den betroffenen Rechnungen direkt an Apple Business wenden und die steuerliche Einordnung anschließend buchhalterisch prüfen lassen.


Beste Grüße & viel Erfolg 🌺


PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.

12 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

17. Mai 2026 22:18 als Antwort auf johannakoesler

Hallo Johanna,


das ist eher eine Rechnungs- und Steuerfrage als eine technische Einstellung am Gerät.


Welche USt-ID auf der Rechnung steht und ob Reverse Charge greift, hängt davon ab, welcher Apple-Dienst abgerechnet wurde und welche Apple-Gesellschaft als Rechnungsaussteller genannt ist.


Ich würde das deshalb direkt mit Apple klären, am besten über das Apple Business Team. Apple nennt für Unternehmenskunden in Deutschland den Apple Store Business bzw. das Serviceteam unter 0800 0003 666.

→ Kontakt - Apple kontaktieren


Wichtig wäre dabei, die betroffenen Rechnungen bereitzuhalten und konkret zu fragen, ob Deine Unternehmens-/USt-ID-Daten korrekt hinterlegt sind und warum einmal eine deutsche und einmal eine irische USt-ID ausgewiesen wird.


Eine pauschale Einstellung „immer deutsche USt-ID verwenden“ ist mir in Apples öffentlich dokumentierten Informationen nicht bekannt. Für die steuerliche Behandlung selbst — also ob Vorsteuerabzug oder Reverse Charge anzuwenden ist — sollte im Zweifel Dein Steuerberater die konkrete Rechnung prüfen.


Fazit: Nicht am Apple Account „herumprobieren“, sondern mit den betroffenen Rechnungen direkt an Apple Business wenden und die steuerliche Einordnung anschließend buchhalterisch prüfen lassen.


Beste Grüße & viel Erfolg 🌺


PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.

18. Mai 2026 11:37 als Antwort auf johannakoesler

Hallo Johanna,


vielen Dank für Deine liebe Rückmeldung, das freut mich sehr. 😊


Gerade bei Business-Rechnungen ist es sinnvoll, das direkt mit dem zuständigen Apple Team zu klären, weil dort Rechnungsadresse, Steuerangaben und Bestellweg eine Rolle spielen können. Dann bekommst Du auch gleich eine verbindliche Auskunft für Deine konkrete Situation.


Ich wünsche Dir viel Erfolg beim Telefonat — und falls danach noch etwas unklar bleibt, melde Dich gerne wieder hier in der Community.


Viele Grüße

PreCognition 🌺

18. Mai 2026 09:04 als Antwort auf johannakoesler

Mir geht es wie Netcracker: aus allen Rechnungen von Apple zieht meine Steuerberaterin die Umsatzsteuer. Diese ist auf allen Rechnungen mit 19% ausgewiesen und seit mehr als 20 Jahren hat noch kein FA hier Einspruch erhoben.


Nimm einfach alle Rechnungen und mach die bescheinigte Umsatzsteuer geltend, fertig.


Gut zu wissen : sowohl Netcracker als auch ich arbeiten als selbstständige Unternehmer:innen und kennen uns da wirklich aus. (...)


VG


PS Natürlich kannst du dich - völlig unabhängig davon - auch bei Apple als Small Business registrieren lassen. Das kann dir - im Bildungsbereich - bei Einkäufen wenige Prozent Rabatt einbringen.


[Vom Moderator bearbeitet]

17. Mai 2026 23:05 als Antwort auf johannakoesler

Du kannst bei Einkäufen bei Apple immer die USt ziehen, reverse charge ist nicht nötig.


Grund: Nach den Mehrwertsteuer-Richtlinien der Europäischen Union sind große Unternehmen (wie Apple) verpflichtet, ab einer bestimmten Umsatzgrenze die Umsatzsteuer in dem Land abzuführen, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat. Bei Lieferungen nach Deutschland sind das die hiesigen 19 %.


Ich habe schon seit fast 20 Jahren mit solchen Rechnungen weder bei meinem Steuerberater noch beim FA irgendwelche Probleme gehabt.

18. Mai 2026 11:24 als Antwort auf PreCognition

Hallo PreCognition,


ganz herzlichen Dank für Deine Antwort, die ist sehr hilfreich für mich!!

Toll dass Du sogar die Telefonnummer des Apple Business Team mitschickst, da rufe ich jetzt an und kläre direkt wie das bei meinen Rechnungen ist.


Danke dafür, dass du aktiv in der community bist und einem Neuling so nett hilfst :-)


Viele Grüße von

Johanna

Umsatzsteuerausweis bei Apple Rechnungen - reverse charge oder nicht?

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