Voting in der Community ⬆️⬇️

Wenn euch Beiträge von anderen Usern gefallen, könnt ihr dies durch eine positive Bewertung zeigen und wenn ihr angemeldet seid, so sogar Punkte vergeben. Erfahrt hier mehr zu unserem Bewertungssystem: Voting in der deutschen Apple Support Community


Thread wurde vom System oder vom Community-Team geschlossen.

iMovie Musik und Lizenzrecht

Ich würde gerne verstehen, ob die Musik die in den oben genannten Programmen vorhanden ist und bei der Videoerstellung werden darf und als ein Standard-Bestandteil z.B. von ein Movie dient, lizenztechnisch geschützt ist und somit nicht veröffentlicht werden darf, d.h. z.B. auf Facebook oder YouTube?


Leider habe ich im Netz nichts gefunden, was dieses Thema genau untersucht.


Nun hoffte ich hier bei Apple direkt eine Antwort zu finden, aber leider habe ich diese nicht gefunden.

Auch in der Hilfe zu den Produkten habe ich nichts gefunden, was genau auf dieses Thema eingeht.

Es wird immer nur erklärt, wie man Musik einbindet, aber nicht wie es rechtlich um die mitgelieferten Loops Trailer usw. steht.


Wo kann ich diese Informationen finden?

Gepostet am 17. Apr. 2017 18:36

Antworten
Frage gekennzeichnet als Beste Antwort

Gepostet am 20. Jan. 2019 00:26

Hallo,

ich würde dir empfehlen, mal bei der Apple Rechtsabteilung nachzufragen oder eine Anfrage zu senden:

Rechtsabteilung - Softwarelizenzverträge - Apple

Rechtsabteilung - Geistiges Eigentum - Apple

Es kann sein, dass die Beispiel-Einschränkung dann nur für die Beispielvideos gilt, aber nicht für die Beispielmusik.

Aber, wie gesagt, am Besten nachfragen. So etwas ist meistens etwas kompliziert...

5 Antworten
Frage gekennzeichnet als Beste Antwort

20. Jan. 2019 00:26 als Antwort auf BarbaraS

Hallo,

ich würde dir empfehlen, mal bei der Apple Rechtsabteilung nachzufragen oder eine Anfrage zu senden:

Rechtsabteilung - Softwarelizenzverträge - Apple

Rechtsabteilung - Geistiges Eigentum - Apple

Es kann sein, dass die Beispiel-Einschränkung dann nur für die Beispielvideos gilt, aber nicht für die Beispielmusik.

Aber, wie gesagt, am Besten nachfragen. So etwas ist meistens etwas kompliziert...

25. März 2018 19:31 als Antwort auf AppleEnthusiast

Wichtig ist, was nicht in der Lizenz steht. Wenn du die Medien in iMovie für kommerzielle Zwecke verwenden dürftest, würde es in de rLizenz stehen. Vergleiche es mal mit der GarageBand Lizenz. https://support.apple.com/de-de/HT201808

Da steht ganz klar drin:

GarageBand Software. Sie dürfen die Audio Loop-Inhalte (Audio-Inhalte) von Apple und Drittanbietern, die in der Apple Software enthalten sind oder auf andere Weise gebührenfrei mitgeliefert werden, gebührenfrei zum Erstellen eigener Originalmusikkompositionen oder Audioprojekte verwenden. Sie dürfen Ihre eigenen Musikkompositionen oder Audioprojekte, die unter Verwendung der Audioinhalte erstellt wurden, übertragen und/oder vertreiben, jedoch dürfen einzelne Apple-Loops nicht kommerziell oder in anderer Weise als eigenständige Produkte vertrieben werden und sie dürfen nicht als Ganzes oder in Teilen als Hörproben, Soundeffekte oder Musikbetten neu verpackt werden."

Sie können also beruhigt sein: Sie dürfen mit GarageBand kommerzielle Musik machen, Sie dürfen nur die Loops nicht als Loops verkaufen.

Die iMovie Lizenz dagegen sagt,


Diese Beispielinhalte sind Eigentum von Apple und/ oder seinen Lizenzgebern und durch anwendbare Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und durch sonstige Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht, geschützt

iMovie gewährt nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung der Beispielinhalte.

05. Mai 2017 13:33 als Antwort auf Thomas S

Das steht in der iMovie Lizenzvereinbarung.

  • Rufe iMovie auf.
  • Gehe in das Menü "iMovie > Über iMovie".
  • Rechts unten klicke auf "Lizenzvereinbarung".


Die deutsche Version der Lizenz kommt weiter unten.

Relevante Passagen:


F. Inhalte und digitale Materialien. Das Eigentums- und Urheberrecht an den Inhalten, die über die Apple Software angezeigt werden bzw. auf die über die Apple Software zugegriffen wird, liegt bei den jeweiligen Eigentümern dieser Inhalte. Solche Inhalte sind möglicherweise durch Urheberrechte oder andere Rechte und Verträge hinsichtlich des geistigen Eigentums geschützt und können den Nutzungsbestimmungen des Dritten unterliegen, der diese Inhalte bereitstellt. Soweit in dieser Lizenz nicht anderweitig festgelegt, ℹ gewährt Ihnen diese Lizenz keinerlei Rechte zum Verwenden solcher Inhalte, noch garantiert sie, dass diese Inhalte weiterhin für Sie verfügbar sein werden, und (ii) ist es Ihnen nicht gestattet, Fotografien, Bilder, Grafiken, Illustrationen, Audio- und Videoclips oder ähnliche Inhalte („digitale Materialien“), die in der Apple Software enthalten sind oder als Teil der Apple Software bereitgestellt werden, kommerziell oder in anderer Weise separat zu nutzen, zu extrahieren oder zu verteilen oder die digitalen Materialien in anderer Weise außerhalb ihrer beabsichtigten Bestimmung als Teil der Apple Software zu verwenden.

....


Die Apple Software enthält Beispielinhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grafiken, Audioclips, Videoclips und/oder Vorlagen („Beispielinhalte“). Diese Beispielinhalte sind Eigentum von Apple und/ oder seinen Lizenzgebern und durch anwendbare Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und durch sonstige Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht, geschützt. Soweit nicht anders vorgesehen, dürfen alle Beispielinhalte, die in der Apple Software enthalten sind, auf gebührenfreier Basis in Ihren eigenen Videoprojekten genutzt, aber nicht auf eigenständiger Basis verteilt werden.



...


ich lese das so: Die Materialien in iMovie sind das Eigentum von Apple und geschützt. Sie dürfen für private Zwecke verwendet werden, um Filme zu erstellen. Aber sie dürfen nicht als separate clips verteilt werden.


Ob man die selbsterstellten Videos bei YouTube oder anderen Online Plattformen zeigen kann, hängt auch von der Plattform ab. YouTube wird nichts veröffentlichen, wenn ein Konflikt festgestellt wird, wenn beispielsweise jemand anders einen copyright Anspruch erhebt, weil dieselben Effekte eingesetzt wurden.

25. März 2018 01:05 als Antwort auf Leonie

"Soweit nicht anders vorgesehen, dürfen alle Beispielinhalte, die in der Apple Software enthalten sind, auf gebührenfreier Basis in Ihren eigenen Videoprojekten genutzt, aber nicht auf eigenständiger Basis verteilt werden."

Was bedeutet "auf gebührenfreier Basis"? Kann ich oder kann ich nicht, Videos erstellen, die Audioclips aus iMovie enthalten, und im Anschluss diese Videos dann auf youtube veröffentlichen und monetarisieren? Wäre gut, wenn ein Apple-Verantwortlicher hierzu klar Stellung bezieht. Als Nichtjurist kommt man nicht weiter. Ich habe im Netz nachgesehen und stelle fest, dass überall hin und her diskutiert wird über diese Frage. Keiner weiß was, alle meinen nur.


Auf der einen Seite werden von den Usern auf YouTube natürlich keine Gebühren erhoben, auf der anderen Seite ist der Sinn und Zweck der Monetarisierung, dass YouTube Werbung einblenden kann und man letztlich Geld verdient.

iMovie Musik und Lizenzrecht

Willkommen in der Apple Support Community
Ein Forum, in dem Apple-Kunden sich gegenseitig mit ihren Produkten helfen. Melde dich mit deiner Apple-ID an, um Mitglied zu werden.