Hi,
das ist ja richtig mit der einjährigen Garantie seitens Apple. Wo hast du es denn gekauft weil die ja für das 2. Jahr Gewährleistung zuständig sind.
Gemäß Verbraucherschutzgesetz haben Sie ab dem Lieferdatum mindestens zwei Jahre* Zeit, um den Umstand geltend zu machen, dass Ihr Produkt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft war. Nach den ersten sechs Monaten liegt es im Allgemeinen an Ihnen zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, und Sie müssen Ihre Forderungen normalerweise am ursprünglichen Verkaufsort vorbringen. Sie sehen also, dass das nicht das Gleiche ist wie die einjährige, eingeschränkte Apple Herstellergarantie und der AppleCare Protection Plan. Der AppleCare Protection Plan deckt berechtigte Mängel unabhängig davon ab, ob der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat, und umfasst außerdem den einzigartigen technischen Support von Apple, den das allgemeine Verbraucherschutzgesetz nicht vorsieht.