Du hast Recht, es ging bei dem Fall um ein MacBook. "Ganz anders" sieht es für mich dennoch nicht aus. Der rechtliche Eigentümer erfuhr überhaupt nicht, ob der angemeldete Besucher im Store auftauchte. Und nachdem die Polizei hartnäckig dranblieb, was sicher auch nicht oft passiert, hat der Eigentümer jetzt am 20. 7. gemeldet, dass sein Gerät sichergestellt wurde! Also war "der Besucher" im Store (man beantragte nach dem "Besuch" die Auswertung der Videoaufnahmen). Und wenn Apple sich für den rechtlichen Eigentümer einsetzen würde, hätte er sein Gerät schon an dem Tag im Store übergeben bekommen.
Mag sein, dass, wie es in dem Artikel beschrieben, Gesetze diese Handlungsweise verhindern. Das kann ich nicht beurteilen und empfinde ich persönlich mal wieder als "Täterschutz"...
Dass Du die Schnäppchenjäger für die Massendiebstähle verantwortlich machen willst, ist mir zu einfach gedacht...
Ich finde es dennoch gut, überhaupt hier Antworten zuerhalten. Also Danke dafür.