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ipad mini4 (Aussteller) hat Einschränkungen

Ipad mini4 (Aussteller) hat keinen menüpunkt Einschränkungen, wo ich diese bearbeiten könnte

iPad Mini, iOS 9.3.3

Gepostet am 09. Aug. 2017 00:58

Antworten
7 Antworten

09. Aug. 2017 05:49 als Antwort auf InetRaboo

iPad Mini gibt es in vier Generationen.


Grundsätzlich kommt es auf den Kaufvertrag an, was du in welchem Zustand mit welchen Ausstattungsmerkmalen und Einschränkungen erworben hast.

Verwunderlich, dass nicht einmal der Unterpunkt Einschränkungen unter Einstellungen Allgemein angezeigt wird und es nur an der Unkenntnis des vergebenen Codes scheitert.


Deinen minimalistischen Schilderungen kann allenfalls entnommen werden, dass du eine Geräterücksetzung auf den Werksauslieferungszustand vornehmen musst, ohne ein BackUp dafür zu nutzen, weil das bei Verwendung von iTunes/iCloud alle Einschränkungen wieder herstellt.


Neueste Version von iTunes auf den Rechner, iPad mit dem Rechner koppeln.

Dann geht's los.

Auf die Art und Weise bekommst du das neueste iOS erneut installiert und solltest Einschränkungen danach unter Einstellungen Allgemein finden können.

Einschränkungen ist in diesem Gerätezustand normalerweise nicht aktiviert.

09. Aug. 2017 11:48 als Antwort auf tbannert

Keine Frage, Thomas.

Deswegen einleitend wichtig, ob er es mit diesen Einschränkungen gekauft hat, also im Bewußtsein, dass es so bleibt und event. deswegen z.B. außerordentlich billig gewesen ist.

Dann braucht er nicht mehr zurück zum Händler. Der TE wird das sicherlich wissen.

Normalerweise werden Ausstellungsstücke ansonsten vor dem Verkauf händlerseitig in den uneingeschränkten Zustand zurückgesetzt.

09. Aug. 2017 12:35 als Antwort auf Hawkeye

Hallo Hawkeye,

jetzt verstehe ich, was du im ersten Posting meintest. Wenn der Händler keine Ahnung hat, ist auch denkbar, dass er das aus Unkenntnis "vergessen" hat, möglicherweise hat er auch einen Azubi damit beauftragt.

Auf der anderen Seite werden auf einschlägigen Internetportalen ja auch iPhones sogar mit iCloudsperre verkauft, es gibt durchaus einen Markt dafür. Aber wenn ich die iCloudbindung vom Gerät entferne und es zurück setze, bleiben dann auch die Einschränkungen aktiv? Die sollten doch spätestens mit dem Wegfall der Bindung an den Account auch hinfällig sein. Aber sicher haben die Apple-Entwickler nicht soweit geacht....

Thomas

09. Aug. 2017 15:20 als Antwort auf tbannert

Grüß' dich Thomas,

schon sind der Spekulation Tür und Tor geöffnet.

Der TE sollte seinen kryptischen Satz mit Substanz vervollständigen.

Schlußendlich ist die Versetzung in den Auslieferungszustand die einzige Möglichkeit, wieder zu diesen Einstellungen kommen zu können.

Versuchen muss er es.

Vielelicht teilt er das Ergebnis sogar mit.


Mal abgesehen vom "Jailbreak".

Aus letztgenanntem Grund werden "kastrierte" Geräte gerne billig und in Kenntnis der Einschränkungen erworben.

"Irgendwie" muss die Restriktion wegzubekommen sein ... "irgendwer" wird wissen, wie das geht ...

11. Aug. 2017 20:25 als Antwort auf Hawkeye

Herzlichen Dank für Eure Bemühungen.

Es war also so: In "Allgemein" keine "Einschränkungen" kein "Zurücksetzen" ...

klar braucht dies ein Austellungsstück nicht. Aber ... es gab keine Infos dazu (und als kastriertes hätte ich es nie gekauft).

Nun also ... Wiederherstellen hat nix gebracht. Ich musste komplett über Wartungszustand gehen. Seitdem ist es nun so am Start, wie es sein soll.

Nochmals vielen Dank für die Richtung! Schön, dass man sich auf Euch verlassen kann!

12. Aug. 2017 06:21 als Antwort auf InetRaboo

Schön, dass es funktioniert hat.

Der Wartungszustand ist ein alternativer Vorgang zum Zurücksetzen.

Per Ferndiagnose wird zunächst mit dem "geringsten Übel" angefangen.

Der nächste Schritt wäre "Versuch Wartungszustand" gewesen.


Jedenfalls weißt du jetzt näherungsweise, worauf du rechtlich beim Kauf von sog. Ausstellern bzgl. der vertraglichen Vereinbarungen achten mußt.

ipad mini4 (Aussteller) hat Einschränkungen

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