Prima.
Rechtlich immer jedes auch - nur denkbare Formerfordernis - erfüllen.
Es ist „saublöd“ im Rahmen einer forensischen Auseinandersetzung, ausgerechnet wegen Verletzungen von Formerfordernissen unterzugehen.
Kleiner Tipp zur Rechtssicherheit:
Einschreiben Einwurf wählen.
Hat den Vorteil, daß die Zustellung mit Einwurf in den Briefkasten bzw. das Postfach erfolgt und du einen Nachweis ausdrucken kannst - über die Zustellung, natürlich nicht über den Inhalt.
Wichtig bei Fristsachen.
Ergänzung:
Einschreiben gegen Rückschein läßt eine bestimmte Klientel einfach durch Nichtabholung zurückgehen.
War wesentlich teurer und wird vom Beweis her u.U. wesentlich komplizierter.
P.S.
War ausgerechnet Apple der Empfänger?
SCNR ;-)