Der datenschutzrechtliche Aufwand ist dir bewußt und du wirst ihn auch einhalten?
Im eigenen Interesse solltest du derartige Vorhaben von Datev - die bieten diesbezügliche Lösungen an - ausführen lassen.
Das wird dich einiges kosten, entspricht jedoch den - gerade in steuerrechtlichen Angelegenheiten enorm wichtigen - datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die ebenso für das stupide Buchen gelten.
Auch jeder Buchhaltungsservice weit unterhalb der Berufsträgerebene ist dem unterworfen.
Arbeitgeber als Berufsträger dürfen dir solche Vorgehensweisen gar nicht gestatten, selbst wenn sie wollten.
Wenn du in irgendeiner Tätigkeit in diesem Berufszweig privatissime unsichere Pseudolösungen anwendest, wird dich die Kammer zunächst abmahnen, das sofort zu unterlassen und dich im fortgesetzten Verweigerungsfall aus deinem Tätigkeitsbereich entfernen - jedenfalls solange das Steuergeheimnis noch offiziell in Geltung ist.
Im Übrigen ist das mit einem Tablet, das zugleich ein richtiger Computer ist, alles viel einfacher zu bewerkstelligen.
Gerade bei den Funktionstasten, die unter Datev gerade bei der Buchhaltung benötigt werden, ist das ansonsten die nächste Baustelle, mit xyz-Klimmzügen, wenn du das mit einem iPad versuchst.
Vor allem, ob die Funktionstatsten-Bastellösung wiederum den strengen Anforderungen, s.o., entsprechen?
Erweise dir selbst einen Gefallen, kontaktiere Datev, laß‘ dich beraten und wähle die arbeits- sowie lebenspraktisch beste Lösung.