Aktivierungssperre auf öffentlich ersteigertem iPad
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Liebe Community!
Am 18. April diesen Jahres habe ich mir in der Bucht ein iPad mit iCloudsperre, welches aus einer öffentlichen Auktion stammt, gekauft. Schön blöd wird sich jetzt so mancher denken... Aber mitnichten!
Auch wenn das BGB in § 935 Absatz 1 den Eigentumsübergang bei verloren gegangenen Sachen ausschließt, so findet sich im gleichen Paragraphen Absatz 2 eine Öffnungs- oder Umkehrklausel für Sachen, die im Zuge einer öffentlichen Versteigerung (sog. Verwertungsrecht) erstanden werden.
Das bedeutet, dass man ein iPad im Zuge einer öffentlichen Versteigerung ersteht, handelt es sich gleichzeitig um den gutgläubigen Erwerb des Eigentums an der Sache (§935 Absatz 2 BGB)!
Soweit das in Deutschland geltende Sachenrecht; Apple seinerseits weigert sich jedoch beharrlich eine eventuell vorhandene iCloudsperre aufzuheben und beruft sich dabei auf irgendwelche ominösen Datenschutzvorschriften. Meine Frage, welche Vorschriften denn das im Detail seien, blieb bislang unbeantwortet.
Ebenso bekam ich vom Support auch schon zu hören, dass ich zwar das Eigentum am iPad erwarb, jedoch nicht das Eigentum an dem Account, mit dem das iPad verbunden sei.
Auf meinen Einwand hin, dass mich der Account ja nicht interessiere und ich von Apple als Betreiber des Dienstes iCloud ja lediglich erwarte, dass sie mir die Nutzung meines Eigentums ermöglichen, in dem der vorhandene Account vom Gerät getrennt wird und dass ich keinerlei Zugriff auf irgendwelche Daten des Accounts haben möchte, herrschte am anderen Ende betretendes Schweigen.
Eine übereifrige Supportmitarbeiterin der zweiten Stufe, machte mir zwar Hoffnung, dass das iPad doch zu entsperren sei, aber letzten Endes bekam ich nach über einem Monat Wartezeit(!) und mehrfachen schriftlichen und telefonischen Aufforderungen folgende lapidare Mitteilung:
Sehr geehrter Herr X.,
Ich muss mich entschuldigen für die längere Wartezeit, da ich Ausgiebig mich um Ihren Fall bemüht habe.
Allerdings sind nach längerem warten keine positiven Antworten eingetroffen.
Die Rechnung vom Pfandleihaus wird von Apple nicht akzeptiert, da dies nicht in die Datenschutzbestimmungen von Apple passt.
Ich habe mit mehreren Abteilungen gesprochen um Ihnen ein positives Feedback rauszuholen, allerdings vergeblich.
Wenn Sie gerne trotzdem den Rechtlichen weg einleiten wollen, liegt das in Ihrem freien Entscheiden.
Wenn es um einen neuen Sachverhalt geht oder Sie umgehend Hilfe benötigen, besuchen Sie https://www.apple.com/Support <https://www.apple.com/Support> oder setzen Sie sich mit uns unter: 0800 66 45 451 in Verbindung. Einer meiner Kollegen wird ihnen gerne weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
G. G.
Apple Distribution International
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Meikel
[Vom Admin bearbeitet]