Apple-ID gesperrtes iPhone rechtlich erworben

Hallo,


ich habe bei einer Kofferauktion der Lufthansa AG ein iPhone 7 erworben, was im Oktober 2017 im Flieger liegengelassen wurde das Gerät ist jedoch Apple-ID gesperrt. Besteht die Chance, dass ich mit der Lufthansa Rechnung das Gerät bei Apple entsperren lassen kann da ich nun der rechtliche Eigentümer bin oder brauche ich mir die Arbeit gar nicht zu machen? Danke für Informationen und Antworten zur Vorgehensweise. Bin um jeden Rat dankbar.

Gepostet am 17. Aug. 2018 05:39

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Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 17. Aug. 2018 11:19

Die Aktivierungssperre kann von Apple nur aufgehoben werden, wenn man die Originalrechnung über den damaligen Kauf des iPhones vorlegen kann. Eine Rechnung für den Erwerb über die Aktion reicht leider nicht.

12 Antworten

18. Aug. 2018 06:34 als Antwort auf harika

Hallo harika,

korrekt ist, Du hast bei einer Lufthansa Kofferauktion dieses Handy rechtmäßig ersteigert und hast dafür bezahlt. Für mich ist das vergleichbar der Ersteigerung eines iPhones auf irgendeinem INetmarktplatz, wo Du ebenfalls für das Handy bezahlt hast. In beiden Fällen ist das iPhone an eine Apple-ID gekoppelt und damit für Dich blockiert/ unbrauchbar. In beiden Fällen kannst Du nachweisen, daß und wieviel Du dafür bezahlt hast. Warum sollte Apple da einen Unterschied machen. Das Risiko bei Kofferauktionen ist eindeutig auf Seiten des Bieters/ Käufers. Der eine ersteigert einen Koffer voller dreckiger Unterwäsche, der andere bekommt eine teure Photokamera, der dritte ein iPhone, mit dem er nichts anfangen kann. Ist ärgerlich, aber halt Kofferauktion!

17. Aug. 2018 22:38 als Antwort auf pascal1989

Wie denn wenn ich den Kaufbeleg habe und der Verkäufer im Namen der Lufthansa AG verkäuft rechtlicher kann es echt nicht mehr zugehen und Sie reden mir hier von einem "gestohlenen iPhone" außerdem wie bereits weiter oben erwähnt habe ich mich direkt mit Apple in Verbindung gesetzt die waren da recht optimistisch da ich nun der rechtliche Eigentümer bin einmal durch den Kauf und zweitens eben weil die Sache nach 3 Monaten in Fremdbesitz übergeht. Sie brauchen da gar nicht so negativ sein ich habe mich an die Community für Ratschläge gewendet und nicht um die Schadenfrohheit oder die pessimistischen Gedanken anderer Teilnehmer abzukriegen das bringt so keinen weiter.

18. Aug. 2018 06:08 als Antwort auf harika

Ich bin nicht schadenfroh und habe Ihnen auch nicht unterstellt das es ein gestohlenes Gerät ist.


Aber sie haben ja keinen Kaufbeleg für das iPhone sondern den Koffer. Der oben genannte Artikel Bzw Gerichtsprozess beschreibt ja genau ihr Problem. Ist ja ein ähnlicher Fall.



Aber wenn man jetzt mal die Sichtweise ändert würde dies Tür und Tor für sämtliche kriminellen öffnen , da dies ja jeder theoretisch behaupten könnte dass in dem Koffer ein iPhone war.


Evtl war in ihrem Koffer ja ein gestohlenes iPhone, wäre alles möglich.


Und wie im Artikel erwähnt haben sie Ja ein gesperrtes iPhone erworben und lieb entsperrtes.


Ich sehe hier nur wenig Chance auf Erfolg, ich bin nicht schadenfroh und auch nicht pessimistisch, einfach nur realistisch ich hoffe das sie ihr Problem lösen können ;-)

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