Hallo,
wenn Du Dein Handy zur Reparatur bringst, schließt Du mit dem Reparateur einen Vertrag ab. Wahrscheinlich mußt Du auch einen Reparaturauftrag unterschreiben. Da Du mit 16 nur beschränkt geschäftsfähig bist ( d.h. Deine Erziehungsberechtigten können von Dir geschlossene Verträge nachträglich widerrufen), bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du "einen Erziehungsberechtigten" gleich mitbringst. Das erspart sicher Diskussionen und unnötige Fragen.
Gruß ervau