Hallo Synthie,
prinzipiell gilt zwar "wo kein Kläger, da kein Richter", aber ich würde trotzdem abraten. Copyright-Verletzungen sind kein Kavaliersdelikt.
Check doch mal diesen Artikel, der sich (auch, wenn er schon etwas älter ist) mit dem Thema befasst:
https://macs-moritz.com/emojis-und-das-urheberrecht
Darin heißt es u.a.: "Die »Apple Color Emoji«-Schriftart unterliegt ... Apple's Urheberrecht und kann daher nicht frei verwendet werden."
Evtl. wendest Du Dich einfach mal an direkt, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Evtl. hilft Dir das ja weiter...