Kann die Polizei das Gerät orten wenn es iPhone Suche aktiviert ist und offline ist?

Kann die Polizei das Gerät orten wenn die i Phone Suche aktiviert ist und offline ist?

Gepostet am 12. Okt. 2019 01:52

Antworten
9 Antworten

13. Okt. 2019 08:01 als Antwort auf christine33

Wenn eine Anzeige im Zusammenhang mit dem iPhone besteht (z. B. vermisste Person), dann ist das schon die Aufgabe der Polizei.

Technisch ist es nicht möglich, das iPhone zu orten, wenn es ausgeschaltet ist - wenn es eingeschaltet ist, aber die mobilen Daten deaktiviert, kann eine Ortung über Mobilfunk erfolgen (reduziert den Suchbereich auf wenige Quadratkilometer).

13. Okt. 2019 02:12 als Antwort auf Mägä

Die Staatsanwaltschaft (die dabei aber natürlich von der Polizei unterstützt werden kann) hat die im Gesetz genau festgelegten Ermittlungsbefugnisse.


https://dejure.org/gesetze/StPO/100i.html

(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand ... eine Straftat von ... erheblicher Bedeutung... begangen hat, ... so dürfen durch technische Mittel

1. die Gerätenummer eines Mobilfunkendgerätes und die Kartennummer der darin verwendeten Karte sowie

2. der Standort eines Mobilfunkendgerätes

ermittelt werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist.

...

(3) § 100a Abs. 3 und § 100e Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 gelten entsprechend. ...


Was den Ermittlungsbehörden dabei technisch alles möglich ist, hängt vom Einzelfall ab (z. B. von der aktuellen Konfiguration des Smartphones) und vom Stand der jeweils zur Verfügung stehenden Technik. Natürlich rüsten die Ermittlungsbehörden im Rahmen des Erlaubten immer wieder nach, und das ist auch gut so.


Zunächst aber bedarf es einer richterlichen Anordnung:


§ 100e Absatz 1 Satz 1 StPO

(1) Maßnahmen nach § 100a dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden.



13. Okt. 2019 06:20 als Antwort auf llllppp

<offtopic>


Das gehört jetzt wohl eher in ein Jura-Forum und nicht mehr hierher.


Abschließend kurz folgende Gedanken:

  1. Nur, weil sich jemand dafür interessiert, wie Polizei und StA arbeiten, macht er sich noch lange nicht verdächtig. Es gibt hierfür genügend legitime Gründe: schlichte Neugierde, Ausbildung zum Volljuristen, Ausbildung innerhalb der Polizeilaufbahn, journalistisches Interesse und so weiter. Wissensdurst ist für sich genommen nicht strafbar.
  2. Außerdem gilt insoweit, was Du und christine33 bereits angedeutet habt: Die StA/Polizei hat keine Zeit (und btw auch keine Befugnis) Foren wie dieses fortlaufend daraufhin zu überprüfen, ob jemand vermeintlich verdächtige Dinge postet.


Damit genug. Irgendwo da draußen im WWW gibt es bestimmt passende Fachforen, wo das besser diskutiert werden kann.


</offtopic>


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