Sorry falls jetzt was doppelt kommt, aber mein erstes Posting wird nicht angezeigt.
Jetzt mal die rein rechtliche Betrachtung: Das Gerät ist als IP68 klassifiziert, muss also die beschriebene Situation schadlos überstehen. Tut es das nicht, so ist es ein Sachmangel. Für den ist aber der Händler und nicht Apple (außer es wurde bei Apple gekauft) zuständig. Und da das Gerät weniger als 6 Monate alt ist, gilt noch die Beweislastumkehr, der Händler müsste also beweisen, dass Du etwas falsch gemacht hast.
Der Ausschluss der Garantie für Wasserschäden bei einem IP68 Gerät dürfte rechtlich nicht haltbar sein. Das ist aus meiner Sicht eine überraschende Klausel, die bei der Inhaltskontrolle rausfällt. Also dürfte prinzipiell ein Anspruch auf Garantie gegeben sein.
Mein Vorgehen wäre, zunächst mal bei Apple anzufragen, evtl. sind sie einfach kulant. Das wäre die einfachste Lösung. Klappt das nicht, würde ich das als Sachmangel beim Händler geltend machen. Hier musst Du vermutlich hart auftreten und Fristen setzen, evtl. braucht es einen Anwalt - bei dem Wert des Gerätes ist das aber eine Überlegung wert.
Gruß, Jogy