Hallo Lars,
Leonie hat schon in Ihrem Post die Rechtesituation gut beschrieben. Für uns wäre es interessant zu wissen, was die Urheberrechtsbeschwerde beinhaltet. Werden dort detaillierte Vorwürfe erhoben oder ist sie nur pauschal?
Entscheidend kann folgender Passus sein: „..jedoch dürfen einzelne Apple-Loops nicht kommerziell oder in anderer Weise als eigenständige Produkte vertrieben werden…“. Falls du den Loop nicht weiter oder kaum bearbeitet hast, könnte dies als eigenständiger Vertrieb des Loops gewertet werden.
Im Urheberrecht spielt die Schöpfungshöhe eine große Rolle. Das bedeutet, dass dein Werk ein Resultat eigener kreativer Tätigkeit sein muß und deutlich individuelle Züge tragen muss. Vor allen Dingen muss sich dein Werk von anderen, urheberrechtlich geschützten Werken deutlich unterscheiden. Wenn du nur den Loop weitgehend unbearbeitet verwendet hast, ist dies nicht der Fall.
Falls du aber der Ansicht bist, dass du mit der unterlegten Musik ein eigenständiges Musikwerk geschaffen hast, kannst du bei Google/YouTube hier Einspruch gegen Content ID-Ansprüche erheben:
https://support.google.com/youtube/answer/2797454?hl=de
Überlege dir aber sehr genau ob die Sache das wert ist, da das alles sehr aufwändig und gegebenenfalls durch Beauftragung eines Rechtsbeistandes auch kostspielig werden kann.
Lass es mich wissen, ob dir das geholfen hat oder ob du weitere Unterstützung benötigst.
Viele Grüße und dir alles Gute!