Bankkonten mit Face ID Zugang Überweisungslimits setzen

Kann man bei Bankkonten mit Face ID Zugang Übereisungslimits nur die Face ID Funktion setzen? D.h. bei überschreiten dieser Limits muss ein Passwort eingegeben werden? Wichtig als Einschränkungen bei Entwendungen des iPhones bei zB. Ohnmacht oder ähnlichen sicherheitsrelevanten Umständen.

Gepostet am 21. März 2021 01:38

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Gepostet am 21. März 2021 01:49

Vielen Dank dass du dein Anliegen in der deutschsprachigen  Support Community gestellt hast. Gerne helfen wir dir mit deinem Anliegen.


Das müsstest du bei deiner Bank nachfragen. Wenn du Ohnmächtig wirst, sind ja normalerweise deine Augen geschlossen. Somit wird dein iPhone mit Face-ID nicht entsperrt. Du kannst aber natürlich Face-ID für deine Banking App auch deaktivieren. Dann musst du eben immer dein Passwort eingeben.


Beste Grüße und bleib Gesund!

4 Antworten
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21. März 2021 01:49 als Antwort auf olaf30

Vielen Dank dass du dein Anliegen in der deutschsprachigen  Support Community gestellt hast. Gerne helfen wir dir mit deinem Anliegen.


Das müsstest du bei deiner Bank nachfragen. Wenn du Ohnmächtig wirst, sind ja normalerweise deine Augen geschlossen. Somit wird dein iPhone mit Face-ID nicht entsperrt. Du kannst aber natürlich Face-ID für deine Banking App auch deaktivieren. Dann musst du eben immer dein Passwort eingeben.


Beste Grüße und bleib Gesund!

21. März 2021 02:03 als Antwort auf olaf30

Hallo,


das Limit legst Du mit Deiner Bank für die Überweisungen etc. fest (beispielsweise 5.000 Euro), kennst Du Dein persönliches Limit nicht, so frage bei der Bank nach. Eine Unterscheidung zwischen ab 2000 Euro wird ein zusätzliches „Passwort“ benötigt und für Beträge darunter, gibt es nicht. Ich selbst habe noch niemals davon gehört, dass ein Betrug durch diese Methode erfolgt ist.


Bleibe sicher!

21. März 2021 03:31 als Antwort auf olaf30

Hallo,


ein kleiner Nachtrag:


Lies mal in den Bedingungen zum OnlineBanking Deines Kreditinstituts nach, ob dort die Speicherung der PIN für das OnlineBanking als „fahrlässig/ grob fahrlässig“ angesehen wird, so dass im Falle eines Schadens die Haftung ausgeschlossen wird.


Dein „System“ funktioniert nämlich nur, wenn 1. das Öffnen Deiner OnlineBanking-App, 2. die (vermutliche) PushTAN-App via Gesichtserkennung funktionieren würde und 3. die PIN automatisiert erfasst werden würde (gespeichert ist)...


Viel Erfolg!

21. März 2021 03:21 als Antwort auf MMVIII

Guten Tag,


Vielen Dank. Für die Antwort.


Mir berichtete jemand das entsprechend eingerichtet zu haben.

Falls das nur über das Bankinstitut möglich ist, wäre das eine neue und für viele brauchbare Funktion für Apple/iOS & Co. für alle, die ihre online Bankgeschäfte nicht im vollständigen Vertrauen „wird schon mit faceID nicht passieren“ handhaben möchten.


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