Umtausch nach zwei fehlerhaften Reparaturen

Meine Apple Watch 6 war zweimal zur Reparatur, wegen Höhenangabe. Funktioniert immer noch nicht. Hat jemand einen Hinweis, was ich tun muss, um diese Uhr umzutauschen? Das Verbraucherschutzgesetz regelt, dass nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen Umtausch oder Geld Rückgabe. Apple verweigert jede Information dazu, der Support reagiert nicht. Andere Ansprechpartner werden nicht bekannt gegeben. Habe jetzt einen Brief nach Irland gesandt, war eine online Bestellung, keine Antwort bis jetzt. Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben. Besten Dank.

Apple Watch Series 6, watchOS 7

Gepostet am 11. Mai 2021 06:18

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Gepostet am 11. Mai 2021 06:40

Vielen Dank dass du dein Anliegen in der deutschsprachigen  Support Community gestellt hast. Gerne helfen wir dir mit deinem Anliegen.


Den Rücktritt musst du gegenüber deinen Händler machen. Sollte das Apple sein, würde ich mich an den Apple online Store wenden. 0800 2000 136 für Deutschland. (Mo-Fr von 9-20 Uhr, Samstag von 9-18 Uhr) Alternativ geht das auch per Chat auf der Apple Webseite.


Bei technischen Geräten kann es sein, dass du 3 Reparaturversuche akzeptieren musst um den Rücktritt geltend zu machen.


Eine Anwältin brauchst du dazu nicht. Du musst bitte alle Belege, Reparaturversuche, Fehler usw. aufheben und gemeinsam dann einreichen.


Beste Grüße und bleib Gesund!

4 Antworten
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11. Mai 2021 06:40 als Antwort auf bertvonoberursel

Vielen Dank dass du dein Anliegen in der deutschsprachigen  Support Community gestellt hast. Gerne helfen wir dir mit deinem Anliegen.


Den Rücktritt musst du gegenüber deinen Händler machen. Sollte das Apple sein, würde ich mich an den Apple online Store wenden. 0800 2000 136 für Deutschland. (Mo-Fr von 9-20 Uhr, Samstag von 9-18 Uhr) Alternativ geht das auch per Chat auf der Apple Webseite.


Bei technischen Geräten kann es sein, dass du 3 Reparaturversuche akzeptieren musst um den Rücktritt geltend zu machen.


Eine Anwältin brauchst du dazu nicht. Du musst bitte alle Belege, Reparaturversuche, Fehler usw. aufheben und gemeinsam dann einreichen.


Beste Grüße und bleib Gesund!

11. Mai 2021 07:37 als Antwort auf christine33

Vielen Dank, das sehe ich ganz genauso. Zwischenzeitlich habe ich einen Antrag auf einen europäischen Zahlungsbefehl vorbereitet. Kann man beim Amtsgericht Berlin Wedding einreichen, geht über das so genannte European e-justice Portal. Man wird vermutlich um ein Gerichtsverfahren nicht herumkommen, um sein Verbraucherrecht durchzusetzen. Das habe ich noch bei keiner anderen Firma kennen gelernt. Sehr enttäuschend von Apple.

11. Mai 2021 06:28 als Antwort auf bertvonoberursel

Das wird schwierig:

  1. Die Reparatur Unterlagen hast du schriftlich
  2. Dokumente sowohl zur ersten als auch zur zweiten Reparatur?
  3. Wer hat wann wie die Reparatur veranlasst?
  4. Du verfügst über eine Rechtsschutzversicherung?
  5. Hast eine gute Anwältin zur Hand?
  6. Anwältin und Versicherung würde ich um eine Einschätzung bitten
  7. Entsprechend dann tätig werden oder auch nicht.

VG Christine

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