Kontaktaufnahme mit unbekanntem Vorbesitzer einer Apple-ID

Hi,

meine erste Frage ist offensichtlich im Nirvana gelandet.

Kann oder würde Apple dem Besitzer einer Apple-ID die Nachricht hinterlassen, dass sein Ipad in einer Fundversteigerung war und der neue Besitzer um Kontaktaufnahme oder ID-Löschung bittet.

Unterlagen zum Gerät und Kauf können zur Verfügung gestellt werden.

Das wäre zumindest eine Ressourcen-Schonung.


iPad Air 3 WiFi, Cellular

Gepostet am 14. März 2022 03:30

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14 Antworten

24. Apr. 2022 17:14 als Antwort auf christine33

Apple könnte Geräte selbstverständlich entsperren, ohne dass hierbei der Datenschutz verletzt wird. Der Apple Support könnte und dürfte auch dann weiter helfen, wenn keine Originalrechnung vorliegt. Auf welcher Rechtsgrundlage Apple die Vorlage von Originalrechnungen verlangt, die bei Privatpersonen keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen, hätte ich gerne erläutert.

Reinhold264 und Phili81 haben vollkommen Recht, vollen Zugriff auf ihre Geräte zu fordern, die voll und ganz in ihrem Besitz sind und offenbar auch nicht als gestohlen gemeldet wurden. Ihnen die Nutzung zu verweigern kommt einer Verdächtigung ohne jeden Beweis nahe, die bei falkgottschalk auch angedeutet ist.

24. Apr. 2022 21:52 als Antwort auf christine33

Diese Hinweise gibt Apple auf seinen Seiten:


Wenn du ein iPhone, ein iPad oder einen iPod touch nicht von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler kaufst, achte darauf, dass das Gerät gelöscht wurde und nicht mehr mit dem Account des Vorbesitzers verknüpft ist.

Auf einem Gerät mit iOS oder iPadOS 15 oder neuer, das durch die Aktivierungssperre geschützt ist, wird der Bildschirm "iPhone durch Eigentümer:in gesperrt" angezeigt, wenn du das Gerät einschaltest oder den Ruhezustand beendest. Nimm ein gebrauchtes iPhone oder iPad oder einen gebrauchten iPod touch nicht an, wenn es durch die Aktivierungssperre geschützt ist. 

Wenn dieser Bildschirm nicht angezeigt wird, überprüfe anhand der folgenden Schritte, ob das Gerät betriebsbereit ist: 

  1. Schalte das Gerät ein, und entsperre es. 
  2. Wenn der Bildschirm mit der Codesperre oder der Home-Bildschirm angezeigt wird, wurde das Gerät nicht gelöscht. Bitte den Verkäufer, die folgenden Schritte auszuführen, um das Gerät vollständig zu löschen. Nimm ein gebrauchtes iPhone oder iPad oder einen gebrauchten iPod touch erst an, wenn das Gerät gelöscht wurde.
  3. Starte die Einrichtung des Geräts.
  4. Wenn du nach der Apple-ID und dem Passwort des Vorbesitzers gefragt wirst, ist das Gerät noch mit dessen Account verknüpft. Gib dem Verkäufer das Gerät zurück, und bitte ihn, das entsprechende Passwort einzugeben. Wenn der Vorbesitzer nicht anwesend ist, kontaktiere ihn so bald wie möglich, und bitte ihn, das Gerät über einen Browser aus seinem Account zu entfernen. Nimm ein gebrauchtes iPhone oder iPad oder einen gebrauchten iPod touch erst an, wenn das Gerät aus dem Account des Vorbesitzers entfernt wurde.

Wenn der Begrüßungsbildschirm angezeigt wird, kannst du das Gerät verwenden.


09. Apr. 2022 10:50 als Antwort auf falkgottschalk

Hallo, leider nicht hilfreich.

Man kann das auch weiter spinnen: Was tun ohne Erben und Erbschein.


Wenn die Watch geklaut wurde, kann der Diebstahl angezeigt werden und ich hätte mich mit eingeben der IMEI Nummer als Kunde von vermeintlicher Hehlerware enttarnt.


Wäre für mich jetzt nicht schlimm. Da ich die Kontaktdaten vom Verkäufer habe und würde diese Selbstverständlich an die Polizei weitergeben.


Ich hoffe das Apple hier noch etwas bewirken kann, sonst muss ich wohl über ein Systemwechsel nachdenken.

25. Apr. 2022 06:33 als Antwort auf Community-Benutzer

Es gibt viele legale Wege, ein iPhone zu erwerben, z. B. bei einer Fundsachenversteigerung, einer Haushaltsauflösung..., ohne dass man in den Besitz einer Originalrechnung gelangt. Wenn jemand sagt, dass er sein Gerät so erworben hat, muss nicht er den Nachweis führen, dass er kein Dieb ist, sondern derjenige, der ihn anklagt.

Der Hinweis von Apple ist im Vorfeld sicher sehr hilfreich und manch einer hätte ihn wahrscheinlich gerne gelesen, um sich Ärger zu ersparen, aber bindend ist er nicht.

24. Apr. 2022 20:45 als Antwort auf vandermac

Hallo,

nein das geht leider gar nicht. Man stelle sich den Aufschrei hier vor, wenn es anders wäre. Es hat rechtlich ein Besitzerwechsel stattgefunden. Das wäre ja so, wenn ich eine Eigentumswohnung kaufe und der Bauträger würde sich einen Schlüssel behalten um im Falle des Todes des neuen Besitzers in die Wohnung zu gelangen. Da braucht es eine richterliche Anordnung oder die Polizei macht es.

Und hier braucht es den Erbschein oder die Kaufrechnung, damit Apple das Gerät entsperren kann. Das wird erst geprüft und dann erst geht es. Sonst wäre jedem Diebstahl und alle Behauptungen „mit gehört es“ Tür und Tor geöffnet.


Also kurzum: Kontakt mit den entsprechenden Nachweise zu Apple aufnehmen.

viele Grüsse

24. Apr. 2022 21:56 als Antwort auf vandermac

Wenn die Geräte „voll und ganz in ihrem Besitz sind“ kein Problem. Dann lässt sich der Nachweis dafür ja ganz einfach führen. Originalrechnung oder sonstigen Nachweis (Nachlassgericht) vorlegen und alles geht klar.

25. Apr. 2022 07:09 als Antwort auf vandermac

Das ist ja alles klar. Es waren hier tatsächlich schon welche die Fundsachen ersteigert hatten. Die Geräte waren halt gesperrt. Bekommt der, der bei einer solchen Versteigerung ein Gerät erwirbt nich auch einen Nachweis?

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