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Gewährleistung iPhone OVP, aber Privatverkauf

Hallo zusammen,


wenn ich über Ebay kleinanzeigen ein Gerät kaufe, dass Originalverpackt ist aber Privat verkauft wird, habe ich dann auch die Applegewährleistung?

iPhone 13 Mini

Gepostet am 26. Apr. 2022 15:26

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Gepostet am 26. Apr. 2022 15:41

Du verwechselst "Garantie" mit "Gewährleistung".


Erstere ist eine freiwillige Leistung von Apple, die auch von einem Dritten (also einen Wiederkäufer) in Anspruch genommen werden kann, solange sich das Gerät noch im versicherten 1-Jahreszeitraum befindet (Legal - Germany Universal Warranty - Apple). Du solltest dir aber beim Kauf die Original-Rechnung des Ersterwerbs aushändigen lassen (das kann auch bei anderen Problemen, z.B. Entsperren, nützlich sein).


Die Gewährleistung ist gesetzlich innerhalb der EU vorgeschrieben, in diesem Fall richten sich deine Ansprüche an den (gewerblichen) Verkäufer - da du privat gekauft hast, sind diese Ansprüche meist ausgeschlossen.


4 Antworten
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26. Apr. 2022 15:41 als Antwort auf BoneSepp

Du verwechselst "Garantie" mit "Gewährleistung".


Erstere ist eine freiwillige Leistung von Apple, die auch von einem Dritten (also einen Wiederkäufer) in Anspruch genommen werden kann, solange sich das Gerät noch im versicherten 1-Jahreszeitraum befindet (Legal - Germany Universal Warranty - Apple). Du solltest dir aber beim Kauf die Original-Rechnung des Ersterwerbs aushändigen lassen (das kann auch bei anderen Problemen, z.B. Entsperren, nützlich sein).


Die Gewährleistung ist gesetzlich innerhalb der EU vorgeschrieben, in diesem Fall richten sich deine Ansprüche an den (gewerblichen) Verkäufer - da du privat gekauft hast, sind diese Ansprüche meist ausgeschlossen.


26. Apr. 2022 16:14 als Antwort auf christine33

...auch weil du damit das Kaufdatum ermitteln kannst...

Jap. So war das zu verstehen....


Und gerade bei Ebay-Kleinanzeigen ist Vorsicht geboten ! Es ist schon mal seltsam, dass jemand ein Gerät neu und in OVP verkauft. Üblicherweise werden nur gebrauchte gehandelt. Da liegt (ich will keinem was unterstellen, aber die Gefahr ist real) es nahe, dass das Gerät "vom LKW gefallen ist" und jetzt günstig und schnell an den Mann gebracht wird. Wenn du bei dem die Garantie in Anspruch nehmen willst, musst du überprüfen, ob Rechnung (Ersterwerb) und Gerätedaten übereinstimmen. Das geht mMn nur bei persönlicher Übergabe. Sonst könnte es sein, dass man dir ein gestohlenes Gerät unterjubelt....


Die Garantie läuft übrigens ab dem ersten Kaufdatum, nicht ab der Inbetriebnahme durch dich.


Und ja: es gibt auch den Fall, dass jemand ein Neugerät aus einem längerfristigen Vertrag ungebraucht und völlig legal verkauft....

Gewährleistung iPhone OVP, aber Privatverkauf

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