"Die verklage ich !" sagt sich so einfach. In der Realität sieht das aber ganz anders aus. Zunächst müsste man sich darüber klar werden, wo man Apple überhaupt verklagt. Infrage kämen als Gerichtsstand Irland (Apple Europe) oder die USA. In beiden Ländern sind die Klagewege extrem teuer, da hilft auch keine deutsche RSV. Ob eine Klage vor einem deutschen Gericht möglich wäre, müsste mal recherchieren, ich glaube nicht, dass Apple hier eine ladungsfähige Adresse hat. Will man im Ausland klagen, wird man dort zunächst einen Anwalt (in Irland mglw. auch zwei - Solicitor und Barrister) beauftragen müssen - gegen Vorkasse versteht sich. In Deutschland selbst wird man zusätzlich einen Korrespondenzanwalt benötigen.
Die Kosten dürften sich jenseits jeglicher Verhältnismässigkeit bewegen....
Dann stellt sich die Frage nach dem Klagegrund. Ich halte die Werbung von Apple auch für ziemlich fragwürdig, weil sie Wasserdichtheit verspricht, aber Wasserschäden in den Garantiebedingungen ausschliesst. Das könnte man schon als irreführende Werbung auffassen. Andererseits wird Apple aber mit ziemlicher Sicherheit überprüft haben, ob das z.B. den EU-Wettbewerbsbedingungen entspricht.
Aussichtsreicher scheint mir hier eher der Weg über eine Verbraucherschutzorganisation zu sein, die dann ihrerseits Apple vor Gericht zerrt. Ob die das allerdings als ein vielversprechendes Unterfangen betrachten, wage ich sehr zu bezweifeln.
Am Ende bleibt wohl die Erkenntnis, dass die gefühlte Gerechtigkeit entweder nichts mit der Rechtslage zu tun hat, mangels finanzieller Mittel nicht durchsetzbar oder einfach von zu geringem öffentlichen Interesse ist, um gesetzlich geändert zu werden.