1. den Vertrag deiner RSV, was sagt die im Kleingedruckten?
2. die Stundensätze der Rechtsanwältin deines Vertrauens sowie
3. die möglicherweise entstehenden Gerichtskosten
Richtig in allen Punkten. Zunächst müsste man darüber nachdenken, welche Rechte hier eigentlich verletzt wurden. Möglich wären tatsächlich Verletzungen der DSGVO bzw. weitergehenden europäischen Verbraucherschutzrechts, weil der Hinweis auf das Tracking falsch (leider häufig noch so) oder eben gar nicht erfolgt ist. Hat der Webseitenbetreiber seinen Sitz im nicht-EU-Ausland, ist eine Klage zwar sicher möglich, aber enorm kostspielig und mit aller Wahrscheinlichkeit aussichtslos. Selbst innerhalb der EU dürfte eine Klage die finanziellen Möglichkeiten eines "Normalverdieners" bei weitem überschreiten.
Eine RSV trägt idR nur die Kosten, die aus dem Streitwert resultieren und entlohnt den Anwalt mit entsprechenden Sätzen. Und das nur im Inland. Da der Streitwert bei solchen Rechtshändeln gering ist, sind die Vergütungen es eben auch. Dafür arbeitet kein Verbraucherschutzanwalt. Den Rest zahlt der Mandant selbst, übliche Stundensätze bewegen sich zwischen 250 und 450€ netto.
Die Gerichtskosten sind dabei vergleichweise das geringste Problem. Bis es bei so etwas zur Hauptverhandlung kommt (wenn überhaupt) vergehen Monate, wenn nicht Jahre, in der die Anwälte fliessig Schriftsätze produzieren. Und die kosten (s. vorherigen Absatz).
Und das ist dann alles nur erstinstanzlich....