AppleCare Versicherung bei Beschlagnahmung des iPhones 14

hallo ich habe das iphone 14 gekauft mit appel care plus, mein handy wurde beschlagnamt und ich weis nicht ob ich es wieder bekomme ist es mit der versicheurng als verlust abgedeckt ?


LG Grüße


Davide



[Betreff vom Moderator bearbeitet]

iPhone 14 Pro Max, iOS 16

Gepostet am 20. März 2023 15:51

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Gepostet am 21. März 2023 07:51

PreCognition, erlaube mir eine kleine Korrektur.

AppleCare Produkte werden in zwei Varianten angeboten, AppleCare+ und AppleCare+ inkl. Absicherung gegen Diebstahl und Verlust. In der zweiten Variante sind also sowohl Verlust, also auch Diebstahl abgedeckt.


Aus den Versicherungsbedingungen (Stand 07.09.2022):

  • Ein Verlust liegt dann vor, wenn Sie Ihr versichertes Produkt versehentlich verlegt haben und es unwiederbringlich ist.
  • Ein Diebstahl bezeichnet die Wegnahme Ihres versicherten Produkts durch eine andere Person ohne oder gegen Ihren Willen in der Absicht, es sich oder einem Dritten durch dauernde Enteignung und wenigstens vorübergehende Aneignung rechtswidrig zuzueignen.


Im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt also weder ein Verlust, noch ein Diebstahl vor. Zudem ist die Beschlagnahme durch eine Regierung oder öffentliche Behörde explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen.


Quelle: 060622 AC+ Germany Theft and Loss v1.3 - German (apple.com)

4 Antworten
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21. März 2023 07:51 als Antwort auf PreCognition

PreCognition, erlaube mir eine kleine Korrektur.

AppleCare Produkte werden in zwei Varianten angeboten, AppleCare+ und AppleCare+ inkl. Absicherung gegen Diebstahl und Verlust. In der zweiten Variante sind also sowohl Verlust, also auch Diebstahl abgedeckt.


Aus den Versicherungsbedingungen (Stand 07.09.2022):

  • Ein Verlust liegt dann vor, wenn Sie Ihr versichertes Produkt versehentlich verlegt haben und es unwiederbringlich ist.
  • Ein Diebstahl bezeichnet die Wegnahme Ihres versicherten Produkts durch eine andere Person ohne oder gegen Ihren Willen in der Absicht, es sich oder einem Dritten durch dauernde Enteignung und wenigstens vorübergehende Aneignung rechtswidrig zuzueignen.


Im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt also weder ein Verlust, noch ein Diebstahl vor. Zudem ist die Beschlagnahme durch eine Regierung oder öffentliche Behörde explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen.


Quelle: 060622 AC+ Germany Theft and Loss v1.3 - German (apple.com)

21. März 2023 01:56 als Antwort auf davide117

Hi davide117,


ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser "Verlust" von den Versicherungsbedingungen abgedeckt ist, weil die Beschlagnahmung ja nicht einfach willkürlich erfolgt.

Außerdem ist die Beschlagnahmung in den meisten Fällen nur von vorübergehender Dauer, d.h. sobald Dein iPhone nicht mehr als Beweismittel benötigt wird, erhältst Du das iPhone zurück.

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