Kindersicherung für WhatsApp

Wie kann man bei einem unter 16 jährigen die Altersbeschränkungen für WhatsApp ändern, damit er aufgrund von schulischen Bedingungen auf diese App zurückgreifen kann und ich sie auf sein Handy laden kann! Vielen Dank schon mal für die Hilfe

iPhone 12, iOS 16

Gepostet am 27. Aug. 2023 10:27

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Gepostet am 27. Aug. 2023 11:40

Hi AlexTanne,


Um das Mindestalter für Apps auf dem iPhone bei aktivierter Kindersicherung zu verändern musst du folgende Einstellung auf einem Gerät aufrufen. Hierbei ist es egal ob du das auf einem Eltern oder Kind Gert machst:


Kind: Einstellungen - Bildschirmzeit - Beschränkungen - [Code eingeben] - Inhaltsbeschränkungen - Apps


Eltern: Einstellungen - Bildschirmzeit - Kind auswählen [Name des Kindes] - Beschränkungen - [Code eingeben, der des Kindes] - Inhaltsbeschränkungen - Apps


Gruß

Tobias

13 Antworten
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27. Aug. 2023 11:40 als Antwort auf AlexTanne

Hi AlexTanne,


Um das Mindestalter für Apps auf dem iPhone bei aktivierter Kindersicherung zu verändern musst du folgende Einstellung auf einem Gerät aufrufen. Hierbei ist es egal ob du das auf einem Eltern oder Kind Gert machst:


Kind: Einstellungen - Bildschirmzeit - Beschränkungen - [Code eingeben] - Inhaltsbeschränkungen - Apps


Eltern: Einstellungen - Bildschirmzeit - Kind auswählen [Name des Kindes] - Beschränkungen - [Code eingeben, der des Kindes] - Inhaltsbeschränkungen - Apps


Gruß

Tobias

29. Aug. 2023 15:58 als Antwort auf AlexTanne

Wow da kam ja nun ein Riesen Stein zum rollen. Mein Sohn hat definitiv nicht die Schule vorgeschoben. Und ich selbst bin Lehrerin und es hat Niemand mir gesagt du musst…

aber heutzutage ist es einfach wichtig dabei zu sein und das unter Aufsicht. Ich sehe sehr wohl regelmäßig nach und habe meinen Sohn dafür ein Feingefühl für das was man schreibt oder auch liest in einem sehr intensiven Gespräch gehabt. Und ich denke er hat es kapiert und war schon immer eher Jemand der in so einer Situation nicht weggesehen hat und das ist gut so.


Ich habe das Problem klären können. Es war nur ein kleiner Haken zu viel in der Kindersicherung, der das Ganze nicht laden ließ…

Vielen lieben Dank für die guten Ratschläge

29. Aug. 2023 13:36 als Antwort auf AlexTanne

D.h. obwohl Du 17+ eingestellt hast, lässt sich Spotify nicht aus dem AppStore laden?


@Netcracker, ein Gesetz zur Regelung des Mindestalters für einzelne Apps wäre mir neu! Es gibt die Nutzungsbedingungen der Apps, die in bestimmten Fällen ein Mindestalter voraussetzen, aber das ist keine gesetzliche Regelung! Und selbst ein Verstoß hätte keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen! Der Anbieter würde wahrscheinlich den Account sperren, fertig.

Die einzige gesetzliche Regelung, die mir in Verbindung mit WhatsApp einfällt, ist die DSGVO. In der findet sich aber keine Altersbeschränkung für irgendwelche Apps.


@Christine33, die Nutzung von WhatsApp und Spotify in der Schule untergräbt natürlich weder das Jugendschutzgesetz, noch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Die Nutzung erfolgt auf den Geräten der Kinder mit Zustimmung und unter Aufsicht der Eltern.

Betroffen wären hier Apps, die pornografischen, gewaltverherrlichenden oder ähnlichen Content bereitstellen. Sehe ich weder bei der einen, noch bei der anderen App.


Im Übrigen lässt sich festhalten, dass mit schulischen Bedingungen sicherlich ein Klassenchat, Lerngruppenchat, Leistungskurschat oder ein ähnlicher Gruppenchat gemeint ist.

Ist heutzutage eigentlich gängige Praxis, um über Hausaufgaben, Termine, Vertretungsstunden etc zu informieren. Auf Grund der Verbreitung einigt man sich dann meist auf WhatsApp als Medium.


Aber all das trägt rein gar nichts zur Sache bei, denn wie die Schule intern bzw mit den Eltern und Jugendlichen Dinge regelt und welche Vereinbarungen Eltern mit den eigenen Kindern treffen, geht uns schlicht nichts an!


Also lasst uns doch lieber wieder das eigentliche Problem in Angriff nehmen, statt dem Kind zu unterstellen es würde schulische Bedingungen vorschieben, um WhatsApp und Spotify nutzen zu dürfen.

29. Aug. 2023 22:46 als Antwort auf Netcracker

Das sind (Auszüge aus den) Nutzungsbedingungen der Diensteanbieter, keine gesetzlichen Regelungen (Gesetze).

Ich wollte lediglich hervorheben, dass Deine Aussage aufgrund gesetzlicher Regelungen [sic] nur indirekt verstanden werden darf, weil sich die Diensteanbieter meistens (leider auch nicht immer) an geltendem Recht (und dabei nicht ausschließich am Jugendschutzgesetz) orientieren. Aber sei's drum, der Thread ist ja jetzt gelöst.

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