D.h. obwohl Du 17+ eingestellt hast, lässt sich Spotify nicht aus dem AppStore laden?
@Netcracker, ein Gesetz zur Regelung des Mindestalters für einzelne Apps wäre mir neu! Es gibt die Nutzungsbedingungen der Apps, die in bestimmten Fällen ein Mindestalter voraussetzen, aber das ist keine gesetzliche Regelung! Und selbst ein Verstoß hätte keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen! Der Anbieter würde wahrscheinlich den Account sperren, fertig.
Die einzige gesetzliche Regelung, die mir in Verbindung mit WhatsApp einfällt, ist die DSGVO. In der findet sich aber keine Altersbeschränkung für irgendwelche Apps.
@Christine33, die Nutzung von WhatsApp und Spotify in der Schule untergräbt natürlich weder das Jugendschutzgesetz, noch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Die Nutzung erfolgt auf den Geräten der Kinder mit Zustimmung und unter Aufsicht der Eltern.
Betroffen wären hier Apps, die pornografischen, gewaltverherrlichenden oder ähnlichen Content bereitstellen. Sehe ich weder bei der einen, noch bei der anderen App.
Im Übrigen lässt sich festhalten, dass mit schulischen Bedingungen sicherlich ein Klassenchat, Lerngruppenchat, Leistungskurschat oder ein ähnlicher Gruppenchat gemeint ist.
Ist heutzutage eigentlich gängige Praxis, um über Hausaufgaben, Termine, Vertretungsstunden etc zu informieren. Auf Grund der Verbreitung einigt man sich dann meist auf WhatsApp als Medium.
Aber all das trägt rein gar nichts zur Sache bei, denn wie die Schule intern bzw mit den Eltern und Jugendlichen Dinge regelt und welche Vereinbarungen Eltern mit den eigenen Kindern treffen, geht uns schlicht nichts an!
Also lasst uns doch lieber wieder das eigentliche Problem in Angriff nehmen, statt dem Kind zu unterstellen es würde schulische Bedingungen vorschieben, um WhatsApp und Spotify nutzen zu dürfen.