Moin ARJJF,
Ja, sowas „muss“ man wissen um das sofort zu sehen. Übrigens das von mir verlinkte Dokument der Bundesnetzargentur zeigt nur den Fall für die erste Einschränkung im 5 GHz WLAN Spektrum, auf die schnelle konnte ich das Dokument für das zweite nicht finden, aber das wird es auch geben. Vermutlich sind das irgendwelche vorgeschriebenen Bezeichnungen wie was zu heißen hat, sowas ähnliches wie Amtsdeutsch. Da nennt man diesen ungefähren ungepflegten Grünstreifen neben der Straße auch „Straßenbegleitgrün“. Wer weiß das schon.
… umgekehrt muss man aber auch erst einmal auf die Idee kommen, ein mobiles Gerät nur in geschlossenen Räumen verwenden zu dürfen… 😅
Ach mein lieber Dutchman, klar das gibt einem ein schmunzeln im Nachhinein, aber wer weiß das schon immer so genau. Und ich glaube da sind wir uns einig, es ist auf den ersten blick schwierig zu verstehen.
Man muss halt sehen, dass unter den entsprechenden Frequenzen noch die Einschränkung steht, die dann später erst erleutert wird, und dann muss man die auch noch finden (hier bei der BNA) um wirklich genau zu verstehen, technisches Verständnis vorausgesetzt, was man jetzt darf und was nicht

Übrigens, ich schaue gleich mal in den Thread oben links rein, bin gespannt was du so geschrieben hast ;) Bis gleich mein Freund.
Gruß
Tobias