Gewährleistung von Apple verweigert

Ein vom Apple Support gut dokumentierter Defekt eines iPhone 13 mini wurde mehrfach (inkl. Apple-Store) versucht zu reparieren - ohne Erfolg. Trotzdem weigert sich Apple, mein gesetzliches Recht auf Austausch gegen ein neues iphone 13 umzusetzen (ich habe nach 439 BGB ein Wahlrecht dazu). Wer hat ebenfalls solche Erfahrungen gemacht?

iPhone 13 mini

Gepostet am 18. Okt. 2024 12:42

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9 Antworten

18. Okt. 2024 12:55 als Antwort auf achim_1965

Hallo,


also mich wundert das sehr, ich habe eher genau das Gegenteil bei Apple erlebt.


Hatte mal ein Iphone das einen kleinen Depscher hatte nach dem Auspacken, nach ein bisschen Chatten und Fotos senden, wurde meine KK mit 800 belastet ein neues iPhone gesendet und wie das "defekte" retour war (mit dem Mitgelieferten Rücksendekuvert) waren die 800 Euro auch wieder retour.


Hier handelte es sich wirklich um einen kleinen fast nicht merkbaren Schönheitsfehler, dennoch wurde es unkompliziert getauscht.


Es tut mir leid, dass du hier negative Erfahrungen gemacht hast, ich würde es jedoch eventuell nochmals versuchen in einem anderen Apple Store.


Hoffe ich konnte dir mit meiner Erfahrung helfen.


Liebe Grüße


Franz

18. Okt. 2024 13:56 als Antwort auf achim_1965

Wenn du schon den §439 BGB zitierst, dann auch den ganzen Paragraphen lesen und verstehen:


(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


Das kann am Ende wohl nur juristisch und mit den entsprechenden Wertgutachen geklärt werden. Ob sich das lohnt, musst du selbst entscheiden oder ggf. mit einer RSV klären.


Wie man in den Wald hineinruft, tönt es in solchen Fällen meist auch wieder heraus. Anders ausgedrückt: der Gegenseite mit dem Anwalt zu drohen, führt meist dazu, dass diese auf stur schaltet.


Vielleicht ist der Versuch einer gütlichen Einigung - auch mit Hilfe einer Verbraucherberatungsstelle - der bessere Weg....


18. Okt. 2024 14:18 als Antwort auf achim_1965

Moin achim_1965,


Was auch immer da jetzt vorgefallen ist, wie sich das ganze wirklich zusammensetzt und wie hier die ganze Geschichte ist, betrachtet von beiden Seiten, das wissen wir hier nicht. Müssen wir aber auch nicht, weil wir können ja eh nichts daran ändern. Mein Rat deswegen, entweder versuchst du das mit Apple zu klären oder du suchst dir selber rechtlichen Beistand. Aber mehr als warme Worte können wir dir hier eh nicht geben.


Gruß

Tobias

18. Okt. 2024 14:21 als Antwort auf achim_1965

Das wirst du nur noch mit juristischer Beratung lösen können. Ob das Sinn macht, kann von hier aus keiner beurteilen, wir kennen weder die Historie noch die Art des Schadens. Ausserdem ist es Nicht-Juristen in Deutschland verboten, Rechtsberatung zu leisten.


Aus meiner Sicht solltest du dich zunächst an eine Verbraucherberatung wenden, dort ist die Beratung zwar auch nicht kostenlos aber zumindest sehr günstig. Das Ganze vor Gericht auszufechten ist mMn wenig erfolgversprechend. Vor dem Gang zum Anwalt solltest du hier unbedingt mit deiner RSV (so vorhanden) Rücksprache halten.

18. Okt. 2024 16:25 als Antwort auf achim_1965

Herzlich Willkommen in der deutschsprachigen  Support Community. Gerne helfen wir dir mit deinem Anliegen.


Ich habe das gleiche mit einem MacBook Pro. 3 Reparaturen, sich an den Support gewandt, erhalte ein hochwertigeres MacBook als Austausch. Auch wenn das Prozedere sich etwas in die länge gezogen hat.




Beste Grüße und bleib Gesund!

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