iCloud entfernen, wenn Sperrcode unbekannt ist

Hallo, wir haben IPad 11 Pro. Das IPad wurde vom Mitarbeiter konfiguriert und eingestellt. iCloud und Sperrcode aktiv. Wie können wir die iCloud entfernen lassen und das iPad weder benutzen. Zugangsdaten und Sperrcode unbekannt. Lg Christian


[Betreff vom Moderator bearbeitet]

iPad Pro (6. Generation)

Gepostet am 16. Nov. 2024 09:48

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Gepostet am 17. Nov. 2024 15:28

Wenn ihr das Gerät gekauft habt, und die geforderten Nachweise vorlegen könnt, kann Apple die Sperre aufheben. Die Anforderungen dafür sind ziemlich hoch und werden strikt eingehalten, um Diebstahl bzw. Hehlerei mit gestohlenen Geräten zu erschweren. Wendet euch dazu den den Apple Support.


Für die Zukunft ist dringend der Einsatz eines Gerätemanagements (MDM) zu empfehlen. Damit kann euch ein Mitarbeiter - wissentlich oder aus Unkenntnis - den Zugriff auf ein Gerät nicht mehr entziehen.

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17. Nov. 2024 15:28 als Antwort auf Hummelhütte

Wenn ihr das Gerät gekauft habt, und die geforderten Nachweise vorlegen könnt, kann Apple die Sperre aufheben. Die Anforderungen dafür sind ziemlich hoch und werden strikt eingehalten, um Diebstahl bzw. Hehlerei mit gestohlenen Geräten zu erschweren. Wendet euch dazu den den Apple Support.


Für die Zukunft ist dringend der Einsatz eines Gerätemanagements (MDM) zu empfehlen. Damit kann euch ein Mitarbeiter - wissentlich oder aus Unkenntnis - den Zugriff auf ein Gerät nicht mehr entziehen.

16. Nov. 2024 10:45 als Antwort auf Hummelhütte

In aller Regel müssen Mitarbeiter, die ein Unternehmen verlassen, Gerätschaften des Unternehmens gebrauchsfähig wieder zurückgeben. In deinem Fall bedeutet dies, dass das Gerät kommt ehemalig Mitarbeiter zurückgesetzt werden muss. Hat der Mitarbeiter, der das Unternehmen verlassen hat, dies nicht getan, so kann ihm das Gerät in Rechnung gestellt werden.


LG, Dutchman

17. Nov. 2024 05:42 als Antwort auf Hummelhütte

Ah, wegen Demenz in den vorzeitigen Ruhestand. Der Klassiker, man kennt ihn...


Mal abgesehen davon,

Firmengeräte sind doch meist verwaltet und somit aus der Ferne lösch- bzw. rücksetzbar?

Oder wie Dutchman schon schrieb: es müsste ja eine Bezugsquittung o.ä. vorhanden sein, bzw. die Rückgabe anders (vertraglich) festgehalten wurden sein...


Ansonsten siehe 1. Antwort...

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