Prüfen ob auf einem Second-Hand iPhone noch Garantie nach Schweizer Recht (2 Jahre) drauf ist

Ich habe ein Occasion iPhone in der Schweiz jemandem abgekauft (ohne Kaufbeleg). Nun möchte ich es weitergeben und den nächsten Besitzer darüber informieren ob er nach schweizer Gesetz noch Garantieansprüche auf dem Gerät hat?


Ich habe weder den originalen Kaufbeleg noch weis ich ob das Gerät ursprünglich in der Schweiz gekauft wurde.


Nach schweizer Recht, sollte ich ja noch eine Garantie (2 Jahre) auf dem Gerät sein?

iPhone 15

Gepostet am 19. Nov. 2024 08:41

Antworten
6 Antworten

19. Nov. 2024 08:53 als Antwort auf 71m024

Was du meinst, ist keine Garantie, das nennt sich „Gewährleistung“.


Gewährleistungsansprüche hat nur der Erstkäufer, sie erlöschen mit dem Weiterverkauf. Das wird in CH nicht anders sein als in der EU.


Anders verhält es sich mit der einjährigen Apple-Garantie. Die kann übertragen werden. Dazu benötigst du die Rechung vom ursprünglichen (Erst-)Kauf.


19. Nov. 2024 10:18 als Antwort auf 71m024

Moin 71m024,


Wir scheinen hier von einem iPhone 15 zu sprechen, vorausgesetzt du hast das richtige Gerät ausgewählt. Dann ist dieses unter 2 Jahre alt und hätte somit noch Gewährleistung. Aber hier scheint es in eurem Recht eine ausnähme zu geben, siehe hier: https://www.konsumentenschutz.ch/online-ratgeber/wie-lange-hat-man-garantie/#:~:text=Für%20Occasion%2DProdukte%20gilt%20eine%20Frist%20von%20einem%20Jahr. Dementsprechend würde für dein Produkt nur 1 Jahr Gewährleistung gelten, und Apple gibt dir als Käufer Weltweit eine 1 jährige Garantie, dementsprechend können wir das ganz einfach rausfinden, ob du noch Apple Garantie auf dem iPhone hast. Gehe dafür zu Einstellungen - Allgemein - AppleCare & Garantie - iPhone. Wenn da steht „Abdeckung abgelaufen“ ist die 1 jährige Apple Garantie, die beim ersten aktiveren des iPhones aktiviert wird, abgelaufen und das iPhone älter als 1 Jahr. Steht da hingegen „Eingeschränkte Garantie bis….“ weißt du das das iPhone jünger als 1 Jahr ist und du weißt dann auch wann das iPhone gekauft wurde (Datum minus 1 Jahr)


Um Garantieansprüche im Rahmen der Apple Garantie geltend zu machen muss kein Eigentumsnachweis erbracht werden. Das Problem, wie hier auch schon richtig erkannt worden ist, wäre aber bei der Gewährleistung, dort brauchst du in der Regel (außer bei Apple) eine Rechnung. Und du scheinst ja nichtmal zu wissen wo das iPhone gekauft wurde, denn wenn es nichtmal in der Schweiz gekauft wurde gelten natürlich andere Verbrauchergesetzte. Davon unberührt ist aber immer noch die Apple Garantie, die gilt wie Gesagt weltweit.


Gruß

Tobias


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