Aktivierungssperre bei gebraucht gekauftem iPad


Beispiel-E-Mail an Apple Support:




Betreff: Kaufbeleg für Aktivierungssperre – iPad 2017




Sehr geehrtes Apple Support-Team,




ich habe ein iPad 2017 über eBay Kleinanzeigen gekauft, wobei die Zahlung in bar erfolgte. Leider hat der Verkäufer nach dem Kauf den Kontakt abgebrochen und ist nicht mehr erreichbar. Das Gerät ist derzeit durch eine Aktivierungssperre blockiert, und ich kann es ohne die Apple-ID des Vorbesitzers nicht aktivieren.




Da es sich um einen Privatverkauf handelte, habe ich keinen offiziellen Kaufbeleg oder eine Quittung erhalten. Allerdings habe ich einen Kaufbeleg erstellt, der den Erwerb des Geräts am 06.04.2025 bestätigt. Ich füge diesen Beleg bei und hoffe, dass Sie mir bei der Entfernung der Aktivierungssperre helfen können.




Kaufbeleg:




Käufer: Maha


Verkäufer: Privatverkauf über eBay Kleinanzeigen


Kaufdatum: 06.04.2025


Produkt: iPad 2017


Seriennummer/IMEI: [...]


Zahlungsweise: Barzahlung


Preis: 60 Euro




Hiermit bestätige ich, dass ich das oben genannte iPad 2017 am 06.04.2025 in bar für 60 Euro von einem Privatverkäufer über eBay Kleinanzeigen erworben habe.




Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich hoffe auf eine schnelle Lösung, damit ich das iPad nutzen kann.




Mit freundlichen Grüßen,


Maha




Füge den Kaufbeleg, den wir erstellt haben, als Anhang hinzu, und falls du weitere Informationen hast, gib diese ebenfalls an.


[Vom Moderator bearbeitet]



Gepostet am 10. Apr. 2025 10:59

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Gepostet am 10. Apr. 2025 11:19

Keine Chance. Ohne Kaufbeleg des Erstkaufs hebt Apple die Aktivierungssperre nicht auf


Du bist hier vermutlich auf einen Dieb hereingefallen, der ein gestohlenes (und folglich gesperrtes) iPad verkauft hat. Da es sich dann um Hehlerware handelt, hast du kein Eigentum daran erworben.


Erstatte Strafanzeige und liefere das iPad bei der Polizei ab. Von einem Weiterverkauf ist abzuraten, das stellt für sich einen Straftatbestand dar.

6 Antworten
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10. Apr. 2025 11:19 als Antwort auf nasir192

Keine Chance. Ohne Kaufbeleg des Erstkaufs hebt Apple die Aktivierungssperre nicht auf


Du bist hier vermutlich auf einen Dieb hereingefallen, der ein gestohlenes (und folglich gesperrtes) iPad verkauft hat. Da es sich dann um Hehlerware handelt, hast du kein Eigentum daran erworben.


Erstatte Strafanzeige und liefere das iPad bei der Polizei ab. Von einem Weiterverkauf ist abzuraten, das stellt für sich einen Straftatbestand dar.

10. Apr. 2025 14:30 als Antwort auf nasir192

Guten Abend, nasir192,


bitte beachte, wenn der Vorbesitzer die Aktivierungssperre nicht aufheben kann, solltest du ihn erneut kontaktieren und um Unterstützung bitten. Im schlimmsten Fall könnte eine rechtliche Beratung notwendig sein. Stelle sicher, dass der Erwerb des Apple-Gerät legal erfolgte, da der Vorbesitzer in der Regel für die Aktivierungssperre verantwortlich ist.


Da du nicht der ursprüngliche Eigentümer bist, bleibt ansonsten das Apple-Gerät für dich faktisch wertlos und dient lediglich als Dekorationsstück. Der Diebstahlschutz von Apple ist sehr effektiv und kann ohne den Eigentumsnachweis mit der Originalrechnung nicht umgangen werden.


Es ist dringend zu empfehlen, das Gerät dann auch nicht zu verkaufen, da dies als Hehlerei angesehen werden könnte.


Apple hat dazu folgende Informationen bereitgestellt:

Aktivierungssperre für iPhone und iPad - Apple Support (DE)

So entfernst du die Aktivierungssperre - Apple Support (DE)


Falls du doch noch Zugriff auf die Originalrechnung erhältst, empfehle ich, dich damit an den Apple Support unter der Telefonnummer 0800 6645 451 (DE) zu wenden.


Liebe Grüße!

10. Apr. 2025 21:04 als Antwort auf nasir192

nasir192 schrieb:

Ich schwöre das ist mein iPad und hab das von eBay Kleinanzeigen gekauft und der Besitzer hat mich danach gelöscht

Das glaube ich dir ja auch.


Nur wird es so sein, dass der Verkäufer schon nicht der rechtmässige Besitzer war.


Das ist eine beliebte Masche bei Dieben. Die Geräte werden nicht für den Eigengebrauch gestohlen, sondern sofort für einen günstigen Preis unter die Leute gebracht. Bis der arglose Käufer merkt, dass er mit dem Gerät nichts anfangen kann, ist der Dieb über alle Berge. Jede Wette, dass der Account bei KA nicht mehr existiert.


Genau das ist dir passiert.


Das Einzige, was du noch tun kannst, ist Strafanzeige zu erstatten und das Gerät der Polizei zu übergeben. So besteht noch eine Chance, dass der rechtmässige Eigentümer es zurückbekommt.


Anfangen kannst du damit ohnehin nichts.



10. Apr. 2025 22:59 als Antwort auf nasir192

Sei froh, dass Du nur 60€ ausgegeben hast. Andere Leute wurden schon um weitaus höhere Beträge geprellt! Verbuche es einfach als Lehrgeld.

Und natürlich solltest Du das Gerät von der Polizei checken lassen! Wenn der ursprüngliche Eigentümer den Diebstahl angezeigt und die Seriennummer angegeben hat, dann geht die Geschichte wenigstens für den ursprünglichen Besitzer gut aus.

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