Zählt der Mac Mini als portables Gerät?

Kann sein, dass der Mac mini M4 als portables Gerät gilt und daher besser Garantiebestimmungen hat? Z.B. bei Schäden durch Transport, Benutzung außerhalb des eigenen Zuhauses, oder ähnliches….

Ich bilde mir ein, ich hätte da mal so etwas gehört/ gelesen.

Mac mini (M4)

Gepostet am 01. Aug. 2025 12:34

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Gepostet am 01. Aug. 2025 12:54

Guten Abend, DrZook,


der Mac mini M4 wird in den offiziellen Garantiebestimmungen nicht als tragbares Gerät bezeichnet – auch wenn er äußerlich transportabel wirkt, zählt er rechtlich zur Kategorie „Desktop-Geräte“. Die einjährige Standardgarantie deckt imho nur Herstellungsfehler ab – Transportschäden sind nicht mitversichert. Mit AppleCare+ hast Du jedoch die Möglichkeit, auch versehentliche Schäden abzusichern, weltweit und unabhängig vom Einsatzort.


Beste Grüße & viel Erfolg!

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01. Aug. 2025 12:54 als Antwort auf DrZook

Guten Abend, DrZook,


der Mac mini M4 wird in den offiziellen Garantiebestimmungen nicht als tragbares Gerät bezeichnet – auch wenn er äußerlich transportabel wirkt, zählt er rechtlich zur Kategorie „Desktop-Geräte“. Die einjährige Standardgarantie deckt imho nur Herstellungsfehler ab – Transportschäden sind nicht mitversichert. Mit AppleCare+ hast Du jedoch die Möglichkeit, auch versehentliche Schäden abzusichern, weltweit und unabhängig vom Einsatzort.


Beste Grüße & viel Erfolg!

01. Aug. 2025 23:49 als Antwort auf DrZook

Hallo,


da scheinen dir wohl einige Halbwahrheiten aufgetischt worden zu sein. Zum einen ist der Mac mini kein portables Gerät, sondern eindeutig ein stationäres. Das liegt auf der Hand: Er ist kein eigenständiges Komplettsystem, sondern benötigt für den Betrieb zwingend zusätzliche Peripherie – also Tastatur, Maus, Monitor und je nach Nutzung auch Lautsprecher.


Zum anderen ändern sich die Garantiebedingungen nicht einfach dadurch, dass ein Gerät als „portabel“ gilt. Schäden, die durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Handhabung entstehen, fallen in der Regel nicht unter die Standardgarantie. Es sei denn, man hat ausdrücklich eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die auch selbstverschuldete Schäden mit abdeckt.


LG, Dutchman

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