iPhone 12 einer verstorbenen Benutzerin übernehmen

Nach dem plötzlicher Tod einer IPhone 12 Nutzerin aus Deutschland in 2024, würde ich das Handy (aus der Erbmasse) gerne wieder nutzen.

Original Sterbeurkunde sowie notariell beglaubigte Generalvollmacht ist

vorhanden.

Kein Zugriff auf PUK oder Apple Account. Das betreffende Email-Postfach der Verstorbenen ist bei T-Online aufgrund des Todes gelöscht worden.


Wie kann ich das IPhone 12 entsperren und neu nutzen ?


Gepostet am 14. Aug. 2025 09:21

Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

Gepostet am 15. Aug. 2025 12:36

Hallo Heide_1404,


unser aufrichtiges Beileid gilt den Hinterbliebenen.

Ich möchte Dir gerne – auch für den Fall, dass betroffene Mitleser hier nach einer Antwort suchen – die mir bekannten und umfangreichen Informationen zur Verfügung stellen, damit Du bestmöglich auf den Kontakt mit Apple vorbereitet bist.


1. Falls der Verstorbene einen Nachlasskontakt eingerichtet hat

Apple bietet seit iOS 15.2, iPadOS 15.2 und macOS 12.1 die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Falls der Verstorbene diese Funktion genutzt hat, kann die hinterlegte Person mit einem Zugriffsschlüssel sowie einer Sterbeurkunde einen Antrag auf Zugriff auf iCloud-Daten stellen.


💡 Wichtig: Der Zugriff umfasst nur iCloud-Daten wie Fotos, Notizen oder Dokumente. Nicht enthalten sind gekaufte Inhalte wie Apps, Abos oder Medien aus dem iTunes- oder App Store.


Apple prüft die Dokumente und gewährt den Zugriff nach eigenem Ermessen. Mehr dazu erfährst Du hier:

🔗 Einen Nachlasskontakt für deinen Apple Account hinzufügen.


2. Falls kein Nachlasskontakt eingerichtet wurde

In diesem Fall ist ein Gerichtsbeschluss oder Erbschein (DE) erforderlich, um Zugriff auf den Account oder die Daten der verstorbenen Person zu erhalten. Apple kann zusätzlich weitere Dokumente verlangen, abhängig von der lokalen Gesetzgebung.


💡 Bitte beachten:

  • Apple kann und wird keine Passcodes entfernen. Falls das Gerät mit einem Code gesperrt ist und dieser nicht bekannt ist, bleibt der Zugriff auf die gespeicherten Daten verwehrt. Ein Zurücksetzen des Geräts führt in diesem Fall zum vollständigen Datenverlust.
  • Apple entscheidet individuell über den Zugriff, es gibt also keine Garantie, dass alle Daten bereitgestellt werden können.


Mehr dazu findest Du hier:

🔗 Zugriff auf die Apple-Accounts eines verstorbenen Familienmitglieds anfordern.


3. Notwendige Dokumente für den Zugriff

Falls ein Erbschein oder Gerichtsbeschluss erforderlich ist, sollte dieser folgende Informationen enthalten:

✔ Name und Apple-ID der verstorbenen Person

✔ Name des nächsten Angehörigen, der Zugriff auf den Account anfordert

✔ Nachweis, dass der Verstorbene der Benutzer aller mit der Apple-ID verknüpften Accounts war

✔ Nachweis, dass der Antragsteller der Nachlassverwalter, Vertreter oder Erbe des Verstorbenen ist

✔ Nachweis, dass Apple vom Gericht angewiesen wird, Zugriff auf den Account und die Daten des Verstorbenen zu gewähren


4. Weitere Unterstützung

Falls Du über die erforderlichen Dokumente verfügst oder weitere Fragen hast, kannst Du den Apple Support direkt kontaktieren:

🔗 Apple Support kontaktieren


Ich hoffe, dass diese Informationen Dir weiterhelfen. Falls Du noch Fragen hast oder Erfahrungen aus dem Gespräch mit Apple teilen möchtest, melde Dich gerne.


Liebe Grüße!

3 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

15. Aug. 2025 12:36 als Antwort auf Heide_1404

Hallo Heide_1404,


unser aufrichtiges Beileid gilt den Hinterbliebenen.

Ich möchte Dir gerne – auch für den Fall, dass betroffene Mitleser hier nach einer Antwort suchen – die mir bekannten und umfangreichen Informationen zur Verfügung stellen, damit Du bestmöglich auf den Kontakt mit Apple vorbereitet bist.


1. Falls der Verstorbene einen Nachlasskontakt eingerichtet hat

Apple bietet seit iOS 15.2, iPadOS 15.2 und macOS 12.1 die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu bestimmen. Falls der Verstorbene diese Funktion genutzt hat, kann die hinterlegte Person mit einem Zugriffsschlüssel sowie einer Sterbeurkunde einen Antrag auf Zugriff auf iCloud-Daten stellen.


💡 Wichtig: Der Zugriff umfasst nur iCloud-Daten wie Fotos, Notizen oder Dokumente. Nicht enthalten sind gekaufte Inhalte wie Apps, Abos oder Medien aus dem iTunes- oder App Store.


Apple prüft die Dokumente und gewährt den Zugriff nach eigenem Ermessen. Mehr dazu erfährst Du hier:

🔗 Einen Nachlasskontakt für deinen Apple Account hinzufügen.


2. Falls kein Nachlasskontakt eingerichtet wurde

In diesem Fall ist ein Gerichtsbeschluss oder Erbschein (DE) erforderlich, um Zugriff auf den Account oder die Daten der verstorbenen Person zu erhalten. Apple kann zusätzlich weitere Dokumente verlangen, abhängig von der lokalen Gesetzgebung.


💡 Bitte beachten:

  • Apple kann und wird keine Passcodes entfernen. Falls das Gerät mit einem Code gesperrt ist und dieser nicht bekannt ist, bleibt der Zugriff auf die gespeicherten Daten verwehrt. Ein Zurücksetzen des Geräts führt in diesem Fall zum vollständigen Datenverlust.
  • Apple entscheidet individuell über den Zugriff, es gibt also keine Garantie, dass alle Daten bereitgestellt werden können.


Mehr dazu findest Du hier:

🔗 Zugriff auf die Apple-Accounts eines verstorbenen Familienmitglieds anfordern.


3. Notwendige Dokumente für den Zugriff

Falls ein Erbschein oder Gerichtsbeschluss erforderlich ist, sollte dieser folgende Informationen enthalten:

✔ Name und Apple-ID der verstorbenen Person

✔ Name des nächsten Angehörigen, der Zugriff auf den Account anfordert

✔ Nachweis, dass der Verstorbene der Benutzer aller mit der Apple-ID verknüpften Accounts war

✔ Nachweis, dass der Antragsteller der Nachlassverwalter, Vertreter oder Erbe des Verstorbenen ist

✔ Nachweis, dass Apple vom Gericht angewiesen wird, Zugriff auf den Account und die Daten des Verstorbenen zu gewähren


4. Weitere Unterstützung

Falls Du über die erforderlichen Dokumente verfügst oder weitere Fragen hast, kannst Du den Apple Support direkt kontaktieren:

🔗 Apple Support kontaktieren


Ich hoffe, dass diese Informationen Dir weiterhelfen. Falls Du noch Fragen hast oder Erfahrungen aus dem Gespräch mit Apple teilen möchtest, melde Dich gerne.


Liebe Grüße!

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