NFC Apple Pay defekt iPhone 15 pro

NFC Apple Pay iPhone 15 pro mit restgewährleistung über Provider privat gekauft , Rechnung vorhanden (selbst kein Kunde bei 1u1) wo muss ich mich anwenden für die redtgewährleistung bis März 26 in Anspruch zu nehmen?

iPhone 15 Pro

Gepostet am 08. Jan. 2026 15:41

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10 Antworten

08. Jan. 2026 22:28 als Antwort auf Gismo101

Hallo,


gerne helfe ich dir weiter. In deinem Fall ist der ursprüngliche Händler, also der Anbieter, bei dem das iPhone ursprünglich gekauft wurde. 


Wichtig ist dabei:

Da du das iPhone privat gebraucht gekauft hast, bist du rechtlich gesehen nicht der ursprüngliche Vertragspartner von 1&1. Du kannst die Restgewährleistung nur dann in Anspruch nehmen, wenn du nachweisen kannst, dass

  1. das Gerät ursprünglich bei 1&1 gekauft wurde (Originalrechnung) und
  2. du der rechtmäßige Besitzer bist (z. B. durch einen Kaufvertrag oder eine Quittung zwischen dir und dem Vorbesitzer).


Zusätzlich kommt noch ein sehr wichtiger Punkt dazu:

Da mehr als 12 Monate seit dem Erstkauf vergangen sind, gilt die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet: Du musst nachweisen, dass der Defekt bereits beim ursprünglichen Kauf vorhanden war und nicht erst später durch Nutzung oder Verschleiß entstanden ist. In der Praxis ist das oft nur mit einem technischen Gutachten möglich.


LG, Dutchman

09. Jan. 2026 13:57 als Antwort auf Gismo101

Vielen Dank dir für die Rückmeldung. Mit der Abtretung der Gewährleistungsansprüche bist du auf der richtigen Spur. Wenn der Erstkäufer dir diese nach § 398 BGB wirksam abtritt, kannst du direkt gegenüber dem ursprünglichen Händler auftreten und die gleichen Rechte geltend machen (z. B. Nacherfüllung, Austausch, Minderung oder Rücktritt), als wärst du selbst der ursprüngliche Käufer.


Dass du die Originalrechnung hast, ist dabei ein entscheidender Punkt. Mehr brauchst du formal nicht, um den Anspruch durchzusetzen.


Ich würde es auf jeden Fall versuchenMehr als ein Nein kannst du nicht bekommen und die Chancen stehen unter Umständen deutlich besser, als man manchmal denken mag. Du kannst auf jeden Fall nichts verlieren.


Ich drücke dir die Daumen, dass es klappt.


LG, Dutchman

09. Jan. 2026 02:29 als Antwort auf imacneu

imacneu schrieb:


Ich würde sogar sagen das Gewährleistung nicht übertragbar ist.
Das wäre eine Sache der Kulanz.

Ach so, stimmt. Das iPhone war ja gebraucht.


In dem Fall sieht das natürlich anders aus. Die Gewährleistung ist ein Vertrag, den der Erstkäufer mit dem Verkäufer eingeht. Dieser Vertrag ist nicht ohne weiteres übertragbar.


Natürlich könnte der Erstkäufer beim Weiterverkauf die Gewährleistungsansprüche an den neuen Käufer abtreten. Nur wird das ebenso regelmässig nicht gemacht.


Im Ergebnis hast du also vollkommen Recht. Der TO hätte in diesem Fall keinerlei Ansprüche aus der ursprünglichen Gewährleistung und würde das Gerät auf eigene Kosten instandsetzen lassen müssen.


Anders gelagert ist der Fall, wenn der Wiederverkäufer selbst gewerblich handelt. Dieser kann wiederum die gesetzliche Gewährleistung nicht ganz ausschliessen. Grundsätzlich gelten hier wiederum die 2 Jahre, der Verkäufer kann diese - wenn klar kommuniziert - jedoch auf 1 Jahr begrenzen.


Wenn das so ist, müsste sich der TO also an diesen Wiederverkäufer (1&1 ?) wenden. Christine ist dann auf dem richtigen Dampfer....

09. Jan. 2026 03:21 als Antwort auf Dutchman

Ich bedanke mich bei Für die freundliche Meldung und ich werde sehen was passiert. Ich bekomme jetzt noch eine Abtretung bezüglich der Gewährleistung. Ich habe die Originalrechnung wenn’s eben nicht so ist, dass ich was gewährleistet bekomme dann ist es so. Dann muss ich das Handy eben abschreiben auf Deutsch gesagt und verkaufe es defekt in eBay zwar mit Verlust aber so ist es nun mal

09. Jan. 2026 14:26 als Antwort auf Dutchman

Habe mit 1&1 heute schon gesprochen die haben eine Gewährleistung bezüglich da ich kein Kunde bin abgelehnt aber ich habe eine andere Lösung. Ich habe das Handy jetzt NFC defektmäßig über eBay verkaufen. Habe noch einen sehr guten Preis über 350 € erzielt. Ich habe zwar jetzt 50 € Verlust, aber das hält sich noch in Grenzen. Ich bedanke mich bei euch herzlich für diese Hilfe. Ihr wart ein tolles Team

09. Jan. 2026 14:53 als Antwort auf Gismo101

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Du hast es auf dem richtigen Weg versucht, und das war definitiv keine Zeitverschwendung, auch wenn 1&1 deine Gewährleistungsansprüche letztlich abgelehnt hat. Die Begründung ist ehrlich gesagt durchaus fragwürdig, denn mit einer Abtretung der Gewährleistungsansprüche hätten sie das Gerät rechtlich durchaus annehmen können.


Unabhängig davon hast du aber eine sehr pragmatische und gute Lösung gefunden. Ein Verkauf für über 350 € bei einem NFC-Defekt ist ein starker Preis, und ein Verlust von rund 50 € hält sich dafür wirklich in Grenzen.


Es freut mich, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.

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LG, Dutchman

NFC Apple Pay defekt iPhone 15 pro

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