imacneu schrieb:
Ich würde sogar sagen das Gewährleistung nicht übertragbar ist.
Das wäre eine Sache der Kulanz.
Ach so, stimmt. Das iPhone war ja gebraucht.
In dem Fall sieht das natürlich anders aus. Die Gewährleistung ist ein Vertrag, den der Erstkäufer mit dem Verkäufer eingeht. Dieser Vertrag ist nicht ohne weiteres übertragbar.
Natürlich könnte der Erstkäufer beim Weiterverkauf die Gewährleistungsansprüche an den neuen Käufer abtreten. Nur wird das ebenso regelmässig nicht gemacht.
Im Ergebnis hast du also vollkommen Recht. Der TO hätte in diesem Fall keinerlei Ansprüche aus der ursprünglichen Gewährleistung und würde das Gerät auf eigene Kosten instandsetzen lassen müssen.
Anders gelagert ist der Fall, wenn der Wiederverkäufer selbst gewerblich handelt. Dieser kann wiederum die gesetzliche Gewährleistung nicht ganz ausschliessen. Grundsätzlich gelten hier wiederum die 2 Jahre, der Verkäufer kann diese - wenn klar kommuniziert - jedoch auf 1 Jahr begrenzen.
Wenn das so ist, müsste sich der TO also an diesen Wiederverkäufer (1&1 ?) wenden. Christine ist dann auf dem richtigen Dampfer....