karoline129 schrieb:
....
Du hast uns ja auch schon wissen lassen, dass es hier tatsächlich die Anweisung gibt, den Kunden zu Apple zu schicken.
Ich habe nirgends geschrieben, dass es die Anweisung gibt, den Kunden zu Apple zu schicken.
Das kam von jemand anderem.
Im Gegenteil, der Mitarbeiter hat die Reklamation dann anzunehmen, wenn die Ware bei ihm im Laden gekauft wurde.
Wenn ich nun von diesem Mitarbeiter an Apple verwiesen werde, verlange ich eben jenen Vorgesetzten und kläre das dann eben mit ihm.
So, wie ich das verstanden habe, wurde die Hülle ja in diesem Shop gekauft, also ist Apple erstmal soweit raus, sofern ich nicht eine mögliche Apple Garantie in Anspruch nehmen kann.
Hier ist dann aber zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden.
Nehme ich die Gewährleistung in Anspruch, ist der Shop/Händler der Ansprechpartner, nehme ich eine mögliche Garantie in Anspruch, ist der Garantiegeber an der Reihe.
Also, wurde die Hülle im Shop gekauft => Shop kümmert sich um alles Weitere.
Das ist nunmal so im BGB geregelt.
Klar, auch hier ist Freundlichkeit das A und O aber wenn das alles nicht hilft, muss man eben zu seinem Recht kommen und am besten alles schriftlich regeln.
Ein "Abschieben" an Apple ist hier nicht hinnehmbar, wenn man das nicht möchte.
Der Händler muss reagieren.
Leider habe ich auch schon solche "Abschieber" erlebt, jedoch hat sich dass dann eben schnell mit dem Chef klären lassen.
Du schreibst was von Mobilfunkverträgen.
Hier geht es doch im EP um eine Hülle ?!?!