Hallo natalia281,
dein Hinweis zur Beweislast ist grundsätzlich richtig. Entscheidend ist allerdings, zwischen Apples freiwilliger Herstellergarantie und der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer zu unterscheiden.
Da du das iPhone am ersten Verkaufstag gekauft hast, befindet sich der Kauf noch innerhalb der ersten zwölf Monate. Tritt in diesem Zeitraum ein Sachmangel auf, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ursache bereits bei der Übergabe des Geräts vorhanden beziehungsweise angelegt war. Der Verkäufer kann diese Vermutung jedoch widerlegen, etwa indem er nachweist, dass die Verfärbung durch eine äußere Einwirkung – beispielsweise durch die verwendete Hülle – verursacht wurde.
Ich würde den Zustand des Geräts daher mit aussagekräftigen Fotos dokumentieren und zusammen mit dem Kaufbeleg sowie möglichst genauen Angaben zur verwendeten Hülle schriftlich beim Verkäufer reklamieren. Weise dabei ausdrücklich darauf hin, dass du eine Prüfung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verlangst. Sollte die Reklamation abgelehnt werden, bitte um eine nachvollziehbare schriftliche Begründung.
Eine abschließende und verbindliche rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls ist hier im Forum allerdings nicht möglich.
Liebe Grüße! 🌺