Apple Preiserhöhung und Apple Premium Partner

Guten Tag

Hat jemand von euch auch vom Apple-Premium-Partner nachfolgende Apple-Begründung bekommen, dass bei euerem, bei ihm vor dem 25.06.2026 bestellten Apple Computer (hier ein MBA 32GB/1TB, bestellt 09.05.2026) wegen der am 25.06.2026 erfolgten Preisererhöhung von Apple jetzt der neue Preis gilt? Zitat aus dem Apple-Premium-Partner-Mail vom 13.07.2026: 

- on June 25 Apple announced a price adjustment affecting all products that were ordered but not yet delivered.

Was sagt ihr dazu?

Gepostet am 22. Juli 2026 12:51

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Gepostet am 22. Juli 2026 14:03

Hallo gatnnos,


eine solche Begründung würde ich mir vom Händler genauer erläutern und belegen lassen. Dein Vertragspartner ist der Apple Premium Partner – nicht Apple. Entscheidend sind daher insbesondere die Bestellung, die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.


Falls der Händler deine Bestellung bereits verbindlich zum damaligen Preis angenommen hat, dürfte er den Kaufpreis grundsätzlich nicht allein wegen einer späteren Preiserhöhung durch Apple einseitig anheben. Eine reine Eingangsbestätigung stellt allerdings nicht zwingend bereits eine Vertragsannahme dar. Das hängt vom genauen Wortlaut der Bestätigung und von den AGB des Händlers ab.


Ich würde den Händler schriftlich um die Beantwortung folgender Punkte bitten:


– Wann und auf welche Weise wurde der Kaufvertrag verbindlich angenommen?

– Auf welche konkrete Klausel seiner AGB stützt der Händler die nachträgliche Preiserhöhung?

– Kann er die angeführte Anweisung von Apple vollständig und im Original vorlegen?


Bemerkenswert ist zudem, dass Apple für Bestellungen im eigenen Online Store ausdrücklich darauf hinweist, dass spätere Preisänderungen keine Auswirkungen auf bereits entgegengenommene Bestellungen haben. Diese Regelung gilt zwar nicht automatisch für einen rechtlich selbstständigen Apple Premium Partner. Sie passt jedoch nicht ohne Weiteres zu der pauschalen Aussage, Apple habe sämtliche noch nicht ausgelieferten Bestellungen nachträglich verteuert.


Bis der Sachverhalt geklärt ist, würde ich weder dem höheren Preis zustimmen noch die Bestellung vorschnell stornieren. Bei einer größeren Preisdifferenz kann es sinnvoll sein, die Auftragsbestätigung und die AGB des Händlers von der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen.


Quelle zum Nachlesen: Verkauf und Rückerstattung - Apple (DE)


Beste Grüße & viel Erfolg 🌺

15 Antworten
Frage gekennzeichnet als Höchstrangige Antwort

22. Juli 2026 14:03 als Antwort auf gatnnos

Hallo gatnnos,


eine solche Begründung würde ich mir vom Händler genauer erläutern und belegen lassen. Dein Vertragspartner ist der Apple Premium Partner – nicht Apple. Entscheidend sind daher insbesondere die Bestellung, die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.


Falls der Händler deine Bestellung bereits verbindlich zum damaligen Preis angenommen hat, dürfte er den Kaufpreis grundsätzlich nicht allein wegen einer späteren Preiserhöhung durch Apple einseitig anheben. Eine reine Eingangsbestätigung stellt allerdings nicht zwingend bereits eine Vertragsannahme dar. Das hängt vom genauen Wortlaut der Bestätigung und von den AGB des Händlers ab.


Ich würde den Händler schriftlich um die Beantwortung folgender Punkte bitten:


– Wann und auf welche Weise wurde der Kaufvertrag verbindlich angenommen?

– Auf welche konkrete Klausel seiner AGB stützt der Händler die nachträgliche Preiserhöhung?

– Kann er die angeführte Anweisung von Apple vollständig und im Original vorlegen?


Bemerkenswert ist zudem, dass Apple für Bestellungen im eigenen Online Store ausdrücklich darauf hinweist, dass spätere Preisänderungen keine Auswirkungen auf bereits entgegengenommene Bestellungen haben. Diese Regelung gilt zwar nicht automatisch für einen rechtlich selbstständigen Apple Premium Partner. Sie passt jedoch nicht ohne Weiteres zu der pauschalen Aussage, Apple habe sämtliche noch nicht ausgelieferten Bestellungen nachträglich verteuert.


Bis der Sachverhalt geklärt ist, würde ich weder dem höheren Preis zustimmen noch die Bestellung vorschnell stornieren. Bei einer größeren Preisdifferenz kann es sinnvoll sein, die Auftragsbestätigung und die AGB des Händlers von der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen.


Quelle zum Nachlesen: Verkauf und Rückerstattung - Apple (DE)


Beste Grüße & viel Erfolg 🌺

22. Juli 2026 14:35 als Antwort auf gatnnos

Ich bin mir nicht sicher, ob jemand von uns hier im fraglichen Zeitraum ähnlich bestellt hat wie du?!

Klar ist, dass Apple selbst im fraglichen Zeitraum die Preise erhöht hat und

für mich bislang immer klar war:


  1. ich bestelle und erhalte eine Auftragsbestätigung mit allen zu dem Zeitpunkt geltenden Kaufbedingungen, wie Preis, Zeitraum der Lieferung usw.
  2. für mich wäre damit ein Kaufvertrag zustande gekommen
  3. auf dessen Einhaltung würde ich bestehen und ansonsten
  4. den Kaufvertrag fristgerecht kündigen
  5. und dann erneut entscheiden: will ich das Gerät zum neuen Preis tatsächlich kaufen
  6. oder nehme ich eine Alternative, mit weniger Speicherkapazität usw.?


Je nach eigener Verfassung und Situation (RS ja oder nein, Energie für juristische Klärung ja oder nein)

würde ich meine RA befragen und beauftragen, das für mich zu klären, bzw. mindestens einen Brief zu schreiben.


Ich persönlich würde sehr wahrscheinlich auf das Refurbished Programm von Apple selbst zurückgreifen und die Bestellung stornieren

Die refurbished Modelle von Apple sind in etwa um den Betrag günstiger,

um den alle Modelle aktuell teurer geworden sind.


Alle refurbished Modelle findest du in der

Apple Store App . Diese erhältst du kostenlos im AppStore.

Die Bedingungen dort für diese refurbished Geräte sind analog der der neuen Geräte: 14 tägiges Rückgaberecht, Garantie, Möglichkeit von Apple Care + usw.


Und: Ärgerlich ist es natürlich alle Mal, gerade beim Neon, das ich mir im

Frühjahr gekauft hatte ist der Preisanstieg gewaltig.


Entscheide gut für dich 🙋🏻‍♀️

23. Juli 2026 06:34 als Antwort auf christine33

Hallo Christine und gatnnos. Das stimmt - nach meinem Dafür-halten. Also: Ich bestelle ein Gerät mein Händler - egal welcher es ist - z.B. am 20.6. (also vor dem 25.6) und erhalte eine Auftragsbestätigung. - Jetzt kommt es darauf an, was in der Bestätigung steht: Dass der Preis schon der erhöhte Preis ist, da die Lieferung zum 1.7. zu neuen Preisen erfolgt. - dann wird kaum etwas zu machen sein. Steht da aber der niedrigere Preis drinn - gilt doch dieser… Aber da kann eine RA genauer was sagen. Steht allerdings gar kein Preis in der Auftragsbestätigung - ungewöhnlich - wird es schwierig. Liegt gar keine Auftragsbestätigung vor, noch schwieriger. Es kommt auf diese Feinheiten an. Hoffentlich „löst“ sich das Ganze gut. Nur - jetzt bewegen wir uns im rechtlichen Bereich - da können wir in der community nicht beraten und haben auch nicht die Kompetenz dazu. - das sind Feinheiten des Vertrages und der AGBs des Händlers. Nachdenklich würde es mich aber schon machen und dann halt mit der Schweizer Bundesbahn nach Zürich fahren - die ist doch wenigstens immer pünktlich - und mit einem Halb-Tax-Abo oder mehr auch erschwinglich.

23. Juli 2026 05:35 als Antwort auf christine33

Danke Christine33


Du fragst nach dem ‚fraglichen Zeitraum‘. Ich beziehe mich auf den Zeitraum vor dem 25.06.2026. Selbst wenn ich meine Bestellung am 24.06.2026 aufgegeben hätte, hätte ich diese zum alten Preis aufgegeben. Der fragliche Zeitraum mit der Preiserhöhung beginnt mit dem 25.06.2026. 


Deine Punkte 1.-3. sehe ich genau so wie du. Ab 4. bin ich anderer Meinung. 

Es geht um zwei ‚Ebenen‘: 

Auf der ersten Ebene geht es um mich als Kunden von diesem Apple Premium Partner, von dem ich mich mit seiner Ankündigung buchstäblich veräppelt fühle. Ich verweise auf meine Antwort an PreCognition mit den Hintergrund-Infos.

Auf der zweiten Ebene sind Apple (so denn dieses ominöse Mail von Apple stammt) und der Premium Partner mit meiner bestätigten Bestellung und hier grätscht Apple einfach so rein mit dem besagten Mail. Obwohl ich mit Apple in diesem Fall in absolut keinem Vertragsverhältnis stehe, bestimmt Apple hier über den Preis meines Kaufes beim Apple Premium Partner. Kann das Apple einfach so? Dass Apple mit seinem Premium Partner Verträge hat, ist eine Sache, aber mit mir? Das möchte ich eigentlich (auch) vorher wissen. 


Und wenn man jetzt noch einbezieht, was PreCognition in seinem Antwort-Post erwähnt (und durch seinen Link bestätigt wird), dass Apple im eigenen Store darauf hinweist ….dass spätere Preisänderungen keine Auswirkungen auf bereits entgegengenommene Bestellung haben… und Apple aber seinen Premium Partnern vorschreibt/sie zwingt (?), dass Preisänderungen auf bestehende Bestellungen anzuwenden sind… Holy cow! wie stehen die mit abgesägten Hosen da und gucken bl…belämmert aus der Wäsche. Köstlich! 

Da sind sie eklatant teurer als Apple und alle anderen Applegeräteverkäufer die garantieren (von einem solchen, namhaften Nicht-Premium-Verkäufer habe ich auch die Bestätigung bekommen, dass bei ihnen die Preise zu bezahlen sind, die bei der Bestellung vereinbart wurden, auch wenn eine Preiserhöhung erfolgt), dass nur die bei der Bestellung vereinbarten Preise zu bezahlen sind. Wenn jetzt alle anderen Verkäufer mit dieser Preisgarantie werben und sich dies überall herumspricht, wer kauft dann noch bei einem Apple Premium Partner, wenn er als Käufer damit rechnen muss, für seine Bestellung plötzlich 15-35% mehr zu bezahlen währenddem er im Kaufhaus nebenan Dank Preisgarantie dies nicht muss…? Ah, ja, natürlich, die hervorragende Beratung beim Apple Premium Partner ist der höhere Preis alleweil wert… siehe doch dazu meine Antwort an PreCognition…


Die Lehre für mich daraus ist, dass, wenn ich mir wieder ein Applegerät zulegen sollte, dies nicht bei einem Apple-nahen Premium Partner zu machen, sondern direkt im Apple Store, auch wenn dies - hier im Tessin gibt es keinen Apple Store - eine etwas längere Anreise nach Zürich bedingt (ich weiss, es gibt auch Internet). Die zusätzlichen Kosten nehme ich gerne auf mich, dafür erspare ich mir diesen Ärger hier. 


Betreffend rechtliche Beratung: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung beim ‚Beobachter‘ (kennst du die gleichnamige Zeitschrift und deren Angebot?). Die Juristin beim telefonischen Beobachter-Rechtsberatungsdienst, die mich in dieser Sache beriet, hat mir dann den Link der Rechtsschutzversicherung des Beobachters geschickt, damit ich den Fall dort vorlegen kann. Das bedeutet, es macht Sinn, das genauer abzuklären. Es könnte auch eine ‚gute’ Story für die Zeitschrift abgeben…


Ich hoffe, dieses Vorgehen dieses Apple Premium Partners ist nicht die neue Art Computer zu verkaufen, indem sie sich nicht an bestätigte Vereinbarungen zu halten.

23. Juli 2026 02:04 als Antwort auf PreCognition

Danke PreCognition für deine Antwort und den Link


Ich habe versucht vom Händler die Preiserhöhung genauer belegen zu lassen. Der blockt aber ab mit: Interne Kommunikation.


Im Bestätigungsmail (09.05.2026) steht folgendes (Mail ist auf italienisch, weil der Store vom Apple Premium Partner im Tessin ist): > La ringraziamo per aver effettuato l’ordine presso uno dei nostri Store ……….., in allegato trova la conferma dell’ordine. < Für mich ist dies eine Auftragsbestätigung und der Händler hat meine Bestellung zum damals geltenden Preis angenommen.


Betreffend Allgemein Geschäftsbedingungen des Händlers: Beim 2. Besuch (beim 1. Besuch suchten sie mein bestelltes MBA in ihren Computern und sagten, es sei ‚am Ankommen‘ aber sie können es nicht finden, wissen nicht wo es ist…) ging es mit keinem Wort um das irgendwo ankommende MBA, sondern nur noch um die Ankündigung der rückwirkenden Preiserhöhung. Ich machte den Filialleiter darauf aufmerksam, dass weder auf der Bestellbestätigung, die er mir ausgedruckt im Store gab, noch auf derjenigen, die er im Anhang im Mail schickte, oder im Mail selber, irgendetwas stehe, dass der Preis angepasst werden könne, dass irgendwelche AGBs dazugehören und diese gelten. Einfach nichts, auch auf der Rückseite der Bestellbestätigung - Leere. Bei der Diskussion beim 3. Besuch sagte der Filialleiter dann: Ab jetzt hätten sie auf allen Dokumenten solche Hinweise… einen Beweis ist er mir bis heute schuldig geblieben.


Nach all den Diskussionen über etwas - deren AGBs - was ich von ihnen nie bekommen habe, von ihnen nie darüber in Kenntnis gesetzt wurde und sie zugeben, dass keine Hinweise darauf vorhanden sind/waren, kommen sie mit diesen. Zum Beispiel so:

Force Majeure >….a substantial and unforeseeable change in supplier pricing may justify an adaptation of the contract or, where no agreement can be reached, the impossibility of performance. <

Nur war diese Preiserhöhung der Speicherchips schon Wochen vorher vorhersehbar - darum hatte ich ja auch noch zum den alten Preis bestellt, um einer ev. Preiserhöhung zuvorzukommen. Und dies sollten sie, als Computerhändler nicht mitbekommen haben, nicht gerochen haben…?


Bis heute habe ich von ihnen keine AGBs erhalten, weder ausgedruckt noch als Anhang von einem Mail oder präsentiert in ihrem Store, als ich dort war (immerhin 4 Besuche bis jetzt). Der Filialleiter meinte, ich könne sie ja im Internet lesen, nachträglich… Habe ich dann auch gemacht, nur passen die von ihnen zitierten Paragraphen 1.3 und 1.4 - mit denen sie argumentieren - nicht zu denen, die ich auf ihrer Webseite in den AGBs fand…


Vielleicht noch ein Müsterchen gefällig: Ich bestand jedesmal, wenn wir über solche Mails, in denen rückwirkenden Preiserhöhungen angekündigt worden sein sollen, diskutierten, darauf, dass sie mir das Original-Mail schicken sollen:

  • Zuerst sagten sie, es komme von ihrem Distributor, TechData: Mail herausgeben nicht möglich, da interne Kommunikation
  • Dann war es Apple, der dies verschickt haben soll: Mail herausgeben nicht möglich, da interne Kommunikation
  • Dann stand es GROSS (mit entsprechender Handbewegung) auf der Webseite (welche hat er nicht gesagt), ein Screenshot sei nicht möglich, da es nicht mehr vorhanden sei…
  • Dann war es wieder Apple. Am 13.07.2026 bekam ich endlich per Mail das im Post erwähnte Zitat. Eine Herausgabe des Originals wird weiterhin kategorisch abgelehnt, Begründung siehe oben…


Bis jetzt habe ich nichts zugestimmt, im Gegenteil, ich habe alles aufs Vehementeste abgelehnt. Ich bestehe weiterhin auf Einhaltung der bestätigten Bestellung (die ich bei der Aufgabe mit einer Anzahlung von CHF 500, ca 1/3 des Kaufpreises, bekräftigt habe).


Ich bestehe auch darauf, dass das irgendwo herumschwirrende MBA mir endlich geliefert wird. Dieses wurde nach dem 1. Besuch mit keiner Silbe wieder erwähnt. Sie haben mir nie mitgeteilt, ob sie danach gesucht haben, ob sie Nachforschungen gemacht haben, auch keine Worte der Entschuldigung. Sie wollen mir auch nicht Screenshots von Ihren Computern geben, auf denen ersichtlich ist, wo es gelistet ist. 


Ich versuche im Moment auch bei Apple an dieses rückwirkende Preiserhöhungs-Mail zu kommen. Ich berichte später, was da geht.


Soweit der Stand der Dinge.

23. Juli 2026 06:38 als Antwort auf christine33

das stimmt allerdings: Recht haben heißt noch nicht Recht bekommen. - das ganze könnte zeitaufwändig werden und mit ungewissem Ausgang… der Premiumpartner hat sicher auch gute RA und der kennt die AGBs. Ich persönlich würde - so es geht, vom Kauf zurück treten und wenn die was auf Kulanz machen (die verlieren sicher nicht gerne einen guten Kunden)

22. Juli 2026 16:51 als Antwort auf gatnnos

Hallo, ich habe die Tage gelesen - ich meine auf connect (habe ich abonniert) - dass Apple die Preise erhöht. Aber ich meine, das käme erst noch - evtl. mit den neuen Geräten. Bin mir aber nicht sicher. War der Händler da etwas vorschnell oder hat das jetzt schon im Vorgriff umgesetzt? Denn möglicherweise hast Du doch schon vorher bestellt - einer Lieferbestätigung hast Du erhalten. Schau doch mal online bei Apple refurbished Geräten - siehe der Post von christine. Eine Begründung vom Händler wäre auch spannend. Und falls die nicht schlüssig wäre - dann würde ich persönlich zurück geben und aus Prinzip bei Apple selbst kaufen. Auch notgedrungen zum höheren Preis. Oder eben wie Christine empfiehlt. Viele Grüsse

23. Juli 2026 06:32 als Antwort auf gatnnos

Meine Erfahrungen unterscheiden sich hier an mehreren Punkten:


  1. nur Apple direkt = Apple direkt
  2. deshalb kaufe ich ausschließlich bei Apple direkt, notfalls online
  3. sogenannte Premium Partner haben eine höchst unterschiedliche Qualität
  4. das geht hier von richtig schlecht bis ganz in Ordnung
  5. ich persönlich nutze meine Energie zielführender
  6. solange ich vom Kauf zurücktreten kann mache ich das
  7. alles andere was du beschreibst ist nur nervig, zeitaufwändig und letztlich teuer.
  8. Die Verbindungen in der Schweiz sind sehr gut,
  9. deshalb würde ich - natürlich ganz persönlich - den Kauf mit einem Ausflug nach Basel Zürich oder sogar Milano verbinden
  10. das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden ist meine Devise
  11. Rechthaben und Rechthabereien überlasse ich anderen


Ich wünsche dir eine gute Zeit!

Christine

23. Juli 2026 10:53 als Antwort auf gatnnos

Danke dir für die Präzisierung deiner Frage.


Ich selbst habe noch nie bei einem der Premimum Partnerbetriebe gekauft.


Nachdem mir Kund:innen von üblen Erfahrungen berichtet haben:


  1. neues Gerät als „Schnäppchen“, verschwiegen wurde, dass das Gerät ein Lagergerät aus dem letzten Jahr war
  2. es wurden einem Rentner:innenPaar deutlich überdimensionierte Geräte verkauft
  3. usw.


Hatte ich mir diesen Händler mal selbst angeschaut:


  1. Studierende als Aushilfskräfte
  2. Stelle der Geschäftsführer:in schon lange vakant
  3. keine Mitarbeiter:innen, die reparieren können
  4. ich habe mich wirklich gefragt: wie werde ich Premium Partnerin?


Also, mein Fazit: nur wo Apple Store draufsteht bekomme ich Original Apple Qualität.


Nachtrag: Apple CH kannst du gerne kontaktieren oder gelegentlich in einem der Stores mal nachfragen.

Den Support in der Schweiz erreichst du hier: 0800 001853 (CH).


Wobei, die Mitarbeiter:innen dort werden sich sicher nicht kritisch äußern, warum auch?!



23. Juli 2026 08:09 als Antwort auf gatnnos

Gern geschehen, gatnnos,


danke für die ausführliche Rückmeldung. Nach dem geschilderten Verlauf ist es gut nachvollziehbar, dass du auf der bestätigten Bestellung bestehst und die Angelegenheit nun über deine Rechtsschutzversicherung prüfen lässt.


Damit hast du aus meiner Sicht den richtigen nächsten Schritt gewählt. Mehr lässt sich ohne vollständige Unterlagen und eine rechtliche Prüfung kaum verlässlich einordnen.


Ich wünsche dir, dass sich der Fall nun möglichst klar und ohne weiteren unnötigen Aufwand lösen lässt.


Liebe Grüße! 🌺

23. Juli 2026 10:37 als Antwort auf gatnnos

Vielen Dank an alle, die bereits geantwortet haben.


Bei meiner Frage hier in dieser Community geht es mir nicht um die Klärung von rechtlichen Fragen oder der Unterstützung dabei. Was diesen rechtlichen Aspekt betrifft, da bin ich bestens versorgt.


Es geht mir darum - wie in meinem Post geschrieben - von euch zu erfahren, ob jemand von euch gleiche oder ähnliche Erfahrungen mit einem Apple Premium Partner gemacht hat. Und wenn ja, was ihr dann gemacht habt:


  • mit der Schulter gezuckt ‚is halt so‘, -
  • weil euch vor Abschluss der Bestellung die AGBs gezeigt/gegeben wurde und ihr diese auf irgendeine Art akzeptiert habt und damit die Bestellung definitiv ausgelöst habt, ist jetzt alles ok
  • oder habt ihr euch dagegen gewehrt
  • wenn ja, wie?
  • habt ihr mit eurer zur Wehrsetzung Erfolg gehabt
  • was habt ihr erreicht
  • usw.


Halt eben, wie sind eure Erfahrungen.


Natürlich würde mich eure Einschätzung, Meinung zu meinen letzten beiden Posts auch interessieren. 


Die Bestellung steht, ich habe mich ganz bewusst für diese Konfiguration des neuen MBAs entschieden und ich bestehe darauf, dass dieses mir auch so ausgeliefert wird, wie damals am 09.05.2026 bestellt und gleichentags bestätigt wurde.


Es geht um eine Differenz vom alten zum neuen Preis von chf 249.00. Viel oder nicht viel - das muss jeder selber entscheiden. Es geht mir an sich nicht um diese Mehrkosten sondern darum, dass mir und anderen Apple Kunden nicht irgendwie solche Praktiken von den Apple Premium Partner untergejubelt werden. 


Apple Preiserhöhung und Apple Premium Partner

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