Hallo svenjamx5, das würde ich mir an deiner Stelle mindestens dreimal überlegen.
Den Hinweis auf gesetzliche und datenschutzrechtliche Gründe hast du bereits erhalten, hier muss ich mich nicht wiederholen.
Du brauchst die Zustimmung deines Gesprächspartners, das bedeutet, du musst diese vor dem Gespräch einholen. Das kann natürlich innerhalb des Telefonats geschehen, aber wenn du diese Erlaubnis nicht erhältst, darfst du keine Aufzeichnung anfertigen. Vielleicht geht dir hier die KI durch den Kopf, die im Vorfeld auf mögliche Aufzeichnungen hinweist. Diese kannst du auch hier durch die Eingabe einer entsprechenden Zahl erlauben oder unterbinden.
Wenn es hier um die Erleichterung in deinem Arbeitsleben geht, solltest du deinen Arbeitgeber mit ins Boot holen. Vielleicht hat dieser ja eine Idee, auf die wir hier noch nicht gekommen sind. Einem Mitschnitt deiner Telefonate wird dieser angesichts der Gesetzgebung kaum zustimmen.