Hallo Uto6615,
ja – bei AppleCare One ist das derzeit tatsächlich so vorgesehen.
Der entscheidende Unterschied zu deinem früheren AppleCare+-Modell besteht darin, dass AppleCare One ausdrücklich an den Apple Account des Versicherungsnehmers gekoppelt ist. Die Familienfreigabe ändert daran nichts.
Meldest du dich auf dem iPhone mit deinem Apple Account ab und dein Sohn anschließend mit seinem eigenen Apple Account an, entfällt der Schutz bei Diebstahl und Verlust unmittelbar. Für den Hardwareschutz und den technischen Support sehen die aktuellen Bedingungen lediglich eine kurze Übergangsfrist von höchstens 24 Stunden beziehungsweise bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums vor. Der frühere Weg – AppleCare einmal abzuschließen und anschließend den Apple Account auf dem Gerät zu wechseln – funktioniert bei AppleCare One daher nicht mehr.
Einen Punkt würde ich allerdings noch gezielt und getrennt mit Apple beziehungsweise AIG klären, bevor du das iPhone aus AppleCare One entfernst: ob eine eigenständige AppleCare+-Police auf deinen Namen möglich ist, während das iPhone rechtlich in deinem Eigentum bleibt und dein Sohn das Gerät lediglich mit seinem eigenen Apple Account nutzt.
Die aktuellen deutschen AppleCare+-Bedingungen sind insoweit anders aufgebaut als die Bedingungen von AppleCare One. Das versicherte Gerät wird dort grundsätzlich anhand seiner Seriennummer bestimmt; der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zu beachten ist allerdings, dass Monats- und Jahrespolicen nicht auf einen anderen Eigentümer übertragen werden können.
Wenn du das iPhone dagegen auch rechtlich an deinen 13-jährigen Sohn verschenkst, ist die Auskunft von Apple nachvollziehbar: AppleCare One kann nicht auf ihn übertragen werden, und dein Sohn kann aufgrund seines Alters selbst noch keinen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen.
Ich würde deshalb an AppleCare One zunächst nichts ändern, bevor Apple beziehungsweise AIG dir ausdrücklich bestätigt hat, ob in deinem konkreten Fall ein Wechsel auf eine separate AppleCare+-Police möglich ist – mit dir als Eigentümer und Versicherungsnehmer, deinem Sohn aber als tatsächlichem Nutzer des Geräts. Andernfalls besteht das Risiko, dass du den bestehenden Versicherungsschutz beendest und anschließend keinen neuen Schutz mehr abschließen kannst.
Zum Nachlesen: AppleCare One – Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland, Stand 9. September 2026, insbesondere Ziffern 2 und 3; sowie AppleCare+ – Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland, Stand 9. September 2026, insbesondere Ziffern 6 und 11.
Liebe Grüße! 🌺
PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.