In Deutschland regulär nur für mehrwertsteuerfreie Leistungen.
Ansonsten wird in Deutschland die Umsatzsteuer separat ausgewiesen.
Falls nicht, wird darauf im Vorfeld hingewiesen.
Dann läßt sie sich selbst heraus rechnen.
Daher kann gegenwärtig nicht nachvollzogen werden, um was für ein Problem mit dem iPad es sich handeln könnte.
Ich unterstelle, deine Frage hat mit dem Erwerb eines iPad zu tun?
Dann solltest du die von dir gewollte, steuerliche Gestaltung offenlegen, damit erkennbar wird, worauf du hinaus willst und wieso dein Begehr an Apple scheitert bzw. überhaupt scheitern könnte.