Garantie/Support bei US Gerät
Wie sieht es mit Garantie/Gewährleistung aus wenn ich ein IPad vom US Markt besitze?
Kann ich jederzeit in Deutschland in einen Apple Store gehen um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?
Wie sieht es mit Garantie/Gewährleistung aus wenn ich ein IPad vom US Markt besitze?
Kann ich jederzeit in Deutschland in einen Apple Store gehen um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?
Ausgangspunkt:
https://www.apple.com/legal/warranty/products/accessory-german.html
Das Jahr Garantie, das Apple gewährt, gilt inzwischen weltweit.
Du wirst über die Verweise in dem o.g. Dokument zu den einzelnen Regionen und der Geltung der jeweiligen Verbrucherschutzrechte geführt.
BTW
Selbst Apple D, also Sitz in Irland, versucht stets alles, bei bestehendem Apple Care + UND zeitlich innerhalb der in D für in D erworbene Produkte geltenden Verbraucherschutzrechte, die Angelegenheit über Apple Care + abzuwickeln.
Schlußendlich bekommst du - im Fall der Fälle - bei einem iPad USA kein Austauschgerät iPad D, sondern wieder ein iPad USA.
Ausgangspunkt:
https://www.apple.com/legal/warranty/products/accessory-german.html
Das Jahr Garantie, das Apple gewährt, gilt inzwischen weltweit.
Du wirst über die Verweise in dem o.g. Dokument zu den einzelnen Regionen und der Geltung der jeweiligen Verbrucherschutzrechte geführt.
BTW
Selbst Apple D, also Sitz in Irland, versucht stets alles, bei bestehendem Apple Care + UND zeitlich innerhalb der in D für in D erworbene Produkte geltenden Verbraucherschutzrechte, die Angelegenheit über Apple Care + abzuwickeln.
Schlußendlich bekommst du - im Fall der Fälle - bei einem iPad USA kein Austauschgerät iPad D, sondern wieder ein iPad USA.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit Garantie als freiwillige Leistung zu tun. Gilt nur und ausschließlich im Land des Kaufes und daher in Deutschland nicht gültig.
Du kannst also nirgends Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn du nicht beim Händler vorbeigehst, der es verkauft hat (sofern die USA überhaupt mehr als 90 Tage Gewährleistung hätten, abhängig vom jeweiligen Bundesstaat).
Na, BeK, da solltest du dir gelegentlich die Causa Verbraucherschutz ./. Apple zu Gemüte führen.
Ganz so eindimensional, wie von dir dargestellt, verhält es sich nicht - obwohl Apple genau diese Eindimensionalität gerne hätte.
Kannst ja gern eine Quelle verlinken, die rechtlich sagt, dass Verbraucherschutzrechte länderübergreifend gelten und man z.B. in Deutschland nach drei Jahren noch eine Reparatur mittels Verbraucherschutzgesetze erhalten kann, weil z.B. Schottland paar Jahre länger hat als Deutschland?
Oder nach 18 Monaten in Deutschland Verbraucherschutzgesetze geltend machen kann, wenn in den USA gekauft oder Frankreich, ohne zum entsprechenden Händler zu gehen.
Du weißt genau, daß mein Hinwies auf etwas völlig anderes abzielte und schreibst trotzdem an diesem Thema vorbei.
Kein Problem, jedoch EOD.
Garantie/Support bei US Gerät