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Garantie/Support bei US Gerät

Wie sieht es mit Garantie/Gewährleistung aus wenn ich ein IPad vom US Markt besitze?

Kann ich jederzeit in Deutschland in einen Apple Store gehen um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?

Gepostet am 24. Sept. 2017 09:49

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Gepostet am 24. Sept. 2017 10:24

Ausgangspunkt:

https://www.apple.com/legal/warranty/products/accessory-german.html

Das Jahr Garantie, das Apple gewährt, gilt inzwischen weltweit.

Du wirst über die Verweise in dem o.g. Dokument zu den einzelnen Regionen und der Geltung der jeweiligen Verbrucherschutzrechte geführt.

BTW

Selbst Apple D, also Sitz in Irland, versucht stets alles, bei bestehendem Apple Care + UND zeitlich innerhalb der in D für in D erworbene Produkte geltenden Verbraucherschutzrechte, die Angelegenheit über Apple Care + abzuwickeln.

Schlußendlich bekommst du - im Fall der Fälle - bei einem iPad USA kein Austauschgerät iPad D, sondern wieder ein iPad USA.

5 Antworten
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24. Sept. 2017 10:24 als Antwort auf FloKF

Ausgangspunkt:

https://www.apple.com/legal/warranty/products/accessory-german.html

Das Jahr Garantie, das Apple gewährt, gilt inzwischen weltweit.

Du wirst über die Verweise in dem o.g. Dokument zu den einzelnen Regionen und der Geltung der jeweiligen Verbrucherschutzrechte geführt.

BTW

Selbst Apple D, also Sitz in Irland, versucht stets alles, bei bestehendem Apple Care + UND zeitlich innerhalb der in D für in D erworbene Produkte geltenden Verbraucherschutzrechte, die Angelegenheit über Apple Care + abzuwickeln.

Schlußendlich bekommst du - im Fall der Fälle - bei einem iPad USA kein Austauschgerät iPad D, sondern wieder ein iPad USA.

24. Sept. 2017 10:45 als Antwort auf FloKF

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und hat nichts mit Garantie als freiwillige Leistung zu tun. Gilt nur und ausschließlich im Land des Kaufes und daher in Deutschland nicht gültig.


Du kannst also nirgends Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn du nicht beim Händler vorbeigehst, der es verkauft hat (sofern die USA überhaupt mehr als 90 Tage Gewährleistung hätten, abhängig vom jeweiligen Bundesstaat).

24. Sept. 2017 12:05 als Antwort auf Hawkeye

Kannst ja gern eine Quelle verlinken, die rechtlich sagt, dass Verbraucherschutzrechte länderübergreifend gelten und man z.B. in Deutschland nach drei Jahren noch eine Reparatur mittels Verbraucherschutzgesetze erhalten kann, weil z.B. Schottland paar Jahre länger hat als Deutschland?


Oder nach 18 Monaten in Deutschland Verbraucherschutzgesetze geltend machen kann, wenn in den USA gekauft oder Frankreich, ohne zum entsprechenden Händler zu gehen.

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