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Kann man in iTunes erworbene Musik und Bücher außerhalb der Apple-Welt nutzen?

Kennt jemand eine Möglichkeit erworbene Lieder und Bücher aus iTunes heraus zu bekommen um sie in andren Systemen (Windows Linux ohne Apple Software) zu nutzen? Ich werde Apple endgültig verlassen!

Hintergrund:

Nach schwerer Enttäuschung (eigentlich fallen mir da bessere Bezeichnungen ein) von Apple habe ich mit entschlossen die Apple-Welt komplett zu verlassen. Ich werde alle Rechner, iPads, iPhones, Apple TVs, TimeCapsels usw. verkaufen und keine Apple-Programme mehr benutzen. In iTunes erworbene Bücher und Musik möchte ich natürlich in anderen Umgebungen weiter benutzen können. Allerdings ohne z.B iTunes für Windows zu nutzen.


Da Apps nur unter IOS oder Mac OS laufen sind diese natürlich verloren, aber wenigstens die Bücher und die Musik würde ich gerne retten ohne sie mit irgend einer Apple-Software benutzen zu müssen.



<Betreff vom Admin bearbeitet>

Gepostet am 26. Okt. 2017 19:02

Antworten
19 Antworten

27. Okt. 2017 17:41 als Antwort auf Ex-Apple-Fan

Ex-Apple-Fan schrieb:


@ingo1127


Lieber Ingo1127, ich habe hier, glaube ich zumindest, eine ganz einfache Frage gestellt auf deren Beantwortung ich gehofft habe. Einige User scheinen dies auch zu Verstehen und haben entsprechend hilfreiche Hinweise gegeben. Diesen Usern danke ich nochmals. Sollte jemand weitere Hinweise oder Tipps für eine mögliche Lösung meines Problems haben wäre ich auch dafür sehr dankbar.

...


In den Nutzungsbedingungen dieses Forums, denen auch Sie zugestimmt haben, sonst könnten Sie hier keine Beiträge schreiben, steht ausdrücklich:

...

Halten Sie das Gesetz ein:

...

  1. ...
  2. Veröffentlichen Sie keine Software oder Prozessbeschreibungen zur Überwindung oder Umgehung von Software oder Hardware zur digitalen Rechteverwaltung. Dazu gehören Unterhaltungen über das Brennen von DVDs oder die Umgehung von im iTunes Store verwendeter FairPlay-Software.

...

aus: Nutzungsbedingungen der Apple Support Community


Deshalb gibt es auch von mir keine Tipps, wie man von Apple geschützte Inhalte auf anderen Plattformen nutzen könnte, denn das wäre eine Umgehung der im iTunes Store verwendeten FairPlay-Software.

Wir sind hier übrigens alle Nutzer von Apple Produkten, denn Mitarbeiter von Apple moderieren hier höchstens und sind eindeutig über den Avatar zu erkennen.

Auch so etwas steht in den Nutzungsbedingungen für diese Support Community, man müsste sich allerdings die Mühe machen, diese auch bis zum Schluss zu lesen, bevor man auf "akzeptieren" klickt.

Medienrecht war übrigens Teil meiner Ausbildung, dazu gehört das auch das erwähnte Urheberrecht.

26. Okt. 2017 19:30 als Antwort auf Ex-Apple-Fan

Die Nutzung von gekauften Inhalten darf nur über Apple Software erfolgen, dies steht so in den Nutzungsbedingungen:


...

Zur Nutzung unserer Dienste benötigen Sie kompatible Hardware, Software (letzte Version empfohlen und ggf. erforderlich) und Internetzugang (Gebühren können anfallen). Die Funktionalität unserer Dienste kann von diesen Faktoren beeinflusst werden.

...

REGELN FÜR DIE NUTZUNG DER DIENSTE UND INHALTE

Ihre Nutzung der Dienste und Inhalte muss den in diesem Abschnitt angegebenen Regeln folgen („Nutzungsregeln“). Jede sonstige Nutzung der Dienste und Inhalte stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Apple kann Ihre Nutzung der Dienste und Inhalte überwachen um sicherzustellen, dass Sie diese Nutzungsregeln befolgen.

...

- Sie dürfen nur mit der Software von Apple auf unsere Dienste zugreifen und diese Software nicht modifizieren oder modifizierte Versionen dieser Software verwenden.

...

aus: Legal - Apple Media Services - Apple

27. Okt. 2017 00:42 als Antwort auf Ingo1127

Muss ich Apple wirklich auf Herausgabe meines bezahlten Eigentums, alternativ auf Rückerstattung des Kaufpreises, verklagen? Es gibt andere Möglichkeiten Digitale Inhalte zu schützen ohne dabei an eine Plattform gebunden zu sein. Also muß es auch möglich sein gekaufte Inhalte auf eine andere Plattform zu übertragen um sie dort verwenden zu können. Ich rede hier ausdrücklich nicht von illegalen Kopien! Wenn ich von Übertragen rede schließt das eine Löschung auf der Apple-Plattform natürlich ein. Nur das würde einem späteren Missbrauch durch unbefugte sicher verhindern. Vielleicht muß Apple sich mal mit dem deutschen vertraut machen.

27. Okt. 2017 07:48 als Antwort auf Ex-Apple-Fan

Andere Firmen schützen die Nutzung der elektronische Inhalte auch, und beschränken diese sogar auf bestimmte Geräte.

Außerdem akzeptiert man als Nutzer ja die Nutzungsbedingungen bevor man die ersten Käufe macht. Dann muss man sich danach auch an die Regeln halten. In diesem Fall ist die Nutzung von iBooks eben an die Software "iBooks" gekoppelt.

Die Verfasser der iBooks überlassen auch Apple die Nutzungsrechte zu den Bedingungen, dass die Bücher nur in der festgelegten Weise genutzt werden.

Man kauft nur das Recht für die Nutzung eines Artikels. Dieses Nutzungsrecht kann übrigens auch vom Rechteinhaber widerrufen werden.


Die ganzen Bestimmungen kann man auch hier noch einmal nachlesen:

Apple - Rechtliche Informationen


...
Für die hier aufgeführten Bedingungen gilt die folgende Information:
Du kannst die Plattform für Online-Streitbeilegung der EU unter folgendem Link aufrufen: http://ec.europa.eu/consumers/odr Apple ist nicht verpflichtet an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (ADR) oder einem Online-Streitbeilegung der EU (ODR) teilzunehmen und beabsichtigt dies auch nicht tun.

...

aus: Apple - Rechtliche Informationen

27. Okt. 2017 20:41 als Antwort auf Ingo1127

Kurz noch zu den Büchern: was ich gekauft und bezahlt habe ist und bleibt mein Eigentum (sofern ich durch den Kauf nicht gegen irgendwelche Gesetze verstossen habe). Nachdem die iBook-Formate "epub" sind kann ich diese problemlos mit meinem Tollino sharen und dort ebenfalls lesen. Man muss nur etwas in die Tiefe des Mac gehen um die Bücher zu finden.

27. Okt. 2017 12:15 als Antwort auf Gerd59

Die Antwort von Ingo1127 spiegelt die Wertschätzung Apples gegenüber seinen Kunden wirklich gut wieder. Das Apple die Gesetzeslage außerhalb Amerikas so überhaupt nicht interessiert ist schon heftig. Hätte ich eigentlich auch nie gedacht, aber man lernt ja nie aus.


@Gerd59 danke für deinen Tip, auf diese Idee bin wegen des Ärgers über Apple noch garnicht gekommen. Ich werde mich also noch ein letztes mal mit iTunes und Co beschäftigen müssen

27. Okt. 2017 12:35 als Antwort auf Ex-Apple-Fan

Es geht hier nicht um die "Widerspiegelung Apples gegenüber seinen Kunden", sondern generell um Nutzungsrechte von digitalen Inhalten, denen man als Nutzer zugestimmt hat.

Es gibt übrigens auch in Deutschland ein Nutzungs- bzw. Urheberrecht, da brauch sich Apple nicht auf amerikanisches Recht berufen.


...

Danach kann das Nutzungsrecht als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt dagegen den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen (§ 31 Abs. 3 UrhG). Nutzungsarten sind jegliche klar abgrenzbaren, wirtschaftlich-technischen Verwendungsformen. So ist ein E-Book eine andere Nutzungsart als ein gedrucktes Buch, wenngleich diese auf demselben Werk basieren.[14]

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Nutzungsrecht auch zurückgerufen bzw. eingeschränkt werden. Dies ist insbesondere der Fall bei der Entstellung gemäß § 14 UrhG, bei gewandelter Überzeugung gemäß § 42 UrhG oder bei Nichtausübung gemäß § 41 UrhG. Ein Nutzungsrecht wird überflüssig, wenn das Werk gemeinfrei wird. Auch andere als der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechtes dürfen das Werk dann auf diese Art verwerten. Ein Werk wird in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei.

...

aus: Nutzungsrecht – Wikipedia

27. Okt. 2017 15:42 als Antwort auf Ingo1127

@ingo1127


Lieber Ingo1127, ich habe hier, glaube ich zumindest, eine ganz einfache Frage gestellt auf deren Beantwortung ich gehofft habe. Einige User scheinen dies auch zu Verstehen und haben entsprechend hilfreiche Hinweise gegeben. Diesen Usern danke ich nochmals. Sollte jemand weitere Hinweise oder Tipps für eine mögliche Lösung meines Problems haben wäre ich auch dafür sehr dankbar.


Ich habe aber weder nach Ihrer eigenen (vermutlich eher privaten) Auslegung oder Sichtweise oder nach einer (in meinen Augen eher von gesundem Nichtwissen geprägten) juristischen "Auslegung" irgendwelcher Nutzungsvereinbarungen und Nutzungsrechten gefragt. Derartige Einschätzungen würde ich doch lieber meinem Anwalt überlassen. Ihre Antworten sind hier also leider vollkommen fehl am Platz und überhaupt nicht hilfreich. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es im Sinne Apples ist einen maßlos verärgerten Kunden noch mehr zu verärgern und damit ggf. weiterführende Auseinandersetzungen zu provozieren.


Leider habe ich mich dazu hinreißen lassen überhaupt auf Ihre fragwürdigen Ausführungen zu antworten. Darum abschließend hierzu und extra für Sie zur Erläuterung:


Wenn ich irgendwo ein juristisches Problem habe, dann kläre ich dieses über meinen Anwalt und direkt mit den dafür zuständigen Stellen aber bestimmt nicht in einem User-Forum und schon garnicht mit einem einfachen Foren-Betreuer oder was immer Ihre Funktion sein sollte.


Ihre Ausführungen habe ich dennoch zu Kenntnis genommen und für die Fragestellung als irrelevant eingestuft.


Auch Ihren Hinweis >>>Dieses Nutzungsrecht kann übrigens auch vom Rechteinhaber widerrufen werden.<<< habe ich sehr wohl verstanden, inkl. der dahinter versteckten Drohung einer quasi Enteignung (welche mit Sicherheit nicht in Ihrem Ermessensspielraum liegt sondern immer noch den Gerichten vorbehalten bleibt.)!


Sofern Sie also nicht der offizielle juristische Vertreter der Rechteinhaber sind und die zitierten Rechte mit der eigentlichen Fragestellung nachweislich kollidieren, wäre es vielleicht ratsam sich mit solchen aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen, welche mit der Sache weder zu tun haben noch das eigentliche Thema betreffen, etwas zurück zu halten.


Da Sie also keinen Beitrag zur eigentlichen Lösung meines Problems leisten können oder wollen, bitte ich Sie, schon aus Gründen der Übersichtlichkeit, sich künftig aus der Beantwortung meiner Frage heraus zu halten. Als Apple-Mitarbeiter dürfte Ihnen bekannt sein wie Sie mich auf anderem Wege kontaktieren können, sollte dies erforderlich sein.


Danke für Ihr Verständnis und noch ein schönes langes Wochenende.

27. Okt. 2017 18:25 als Antwort auf Ingo1127

@ingo1127

Gut gebrüllt Löwe, aber wieder einmal am Thema vorbei!


Offensichtlich wollen Sie die Problematik nicht verstehen, also warum bleiben Sie nicht einfach fern? Ihre Kommentare zeugen von Verständnislosigkeit bezüglich des Problems. Ihre Belehrungen sind unangebracht. Für alles weitere wären Sie nicht zuständig würde es denn etwas mit dem Problem zu tun haben!

27. Okt. 2017 19:47 als Antwort auf Ex-Apple-Fan

Man kann es drehen und wenden wie man will, die Antworten werden sich nicht ändern:


Gekaufte Musik von iTunes läßt sich bestenfalls auf CD brennen, wenn man iTunes nicht mehr zur Wiedergabe verwenden will.

Über Digitales Rechtsmanagement geschützte iBooks lassen sich , wie von Apple in den Nutzungsbedingungen beschrieben, nur über Apple Software oder auf Apple Geräten wiedergeben.


Mit dem Kauf eines Titels erwirbt man nur das Nutzungsrecht, der Verkäufer bestimmt, wie der digitale Artikel genutzt werden darf. Wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man den Kauf nicht tätigen.

28. Okt. 2017 19:58 als Antwort auf Ex-Apple-Fan

Ich habe Musik oder Bücher gekauft nicht aber die Nutzung irgendwelcher Dienste. Ich will auch nur die gekauften Inhalte nutzen weder die iCloud noch sonst irgend einen iTunes Dienst. Genauso will ich auch keine Apple-Geräte oder Programme mehr nutzen.

Das Problem ist, dass du nicht das Buch gekauft hast, sondern nur eine Lizenz zur eingeschränkten Benutzung erworben hast. Die eBooks sind nicht dein Eigentum. Apple nennt es deshalb auch Transaktion und nicht Verkauf.


Bevor der AppStore und der iTunes Store eingerichtet wurde, konnten wir Eigentum an Software erwerben und sie sogar weiterverkaufen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Wir erwerben nur eine Lizenz, die es uns erlaubt, das Buch, die Musik, die Software auf Apple Geräten zu benutzen (meist für private Zwecke). Wir können diese Rechte auch nur eingeschränkt über Familienfreigabe an andere übertragen.

Kann man in iTunes erworbene Musik und Bücher außerhalb der Apple-Welt nutzen?

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