Darf ich gekaufte iTunes-Medien (TV-Episoden) öffentlich vorführen?

Ich habe eine Folge von „Tom und Jerry” gekauft und möchte diese beim Tag der offenen Tür einer Musikschule, also bei einer öffentlichen Veranstaltung, vorführen. Soll eigentlich nur ein kleiner Spaß sein, um das ganze ein bisschen aufzulockern.


Aber es stellt sich natürlich die Frage: darf ich das? Wo gibt es die Nutzungsbedingungen für TV-Episoden? Kann ich ggfs. die Rechte dafür erwerben?

Gepostet am 23. Apr. 2018 05:12

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Gepostet am 23. Apr. 2018 21:54

Hallo kontrafuss,


dazu:


»Alle Dienste:

- Sie dürfen die Dienste und Inhalte nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen (außer soweit im nachstehenden Abschnitt Inhalte des App Store angegeben).

- Die Bereitstellung von Inhalten durch Apple führt nicht zum Übergang von Rechten zur werbemäßigen Nutzung auf Sie, und stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte der Urheberrechtsinhaber dar.«

Aus:

»Bedingungen der Apple Media Services«

https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html

D.h. Apple vergibt gesondert spezifizierte Lizenzen gemäß o.g. Bedingungen, eine nichtkommerzielle Aufführung ist unter Vorbehalt nicht ausgeschlossen, d.h. wiederum, es gelten weiter die Lizenbedingungen des Rechteinhaber.

Gruss. :-)

10 Antworten
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23. Apr. 2018 21:54 als Antwort auf kontrafuss

Hallo kontrafuss,


dazu:


»Alle Dienste:

- Sie dürfen die Dienste und Inhalte nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen (außer soweit im nachstehenden Abschnitt Inhalte des App Store angegeben).

- Die Bereitstellung von Inhalten durch Apple führt nicht zum Übergang von Rechten zur werbemäßigen Nutzung auf Sie, und stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte der Urheberrechtsinhaber dar.«

Aus:

»Bedingungen der Apple Media Services«

https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html

D.h. Apple vergibt gesondert spezifizierte Lizenzen gemäß o.g. Bedingungen, eine nichtkommerzielle Aufführung ist unter Vorbehalt nicht ausgeschlossen, d.h. wiederum, es gelten weiter die Lizenbedingungen des Rechteinhaber.

Gruss. :-)

04. Mai 2018 12:54 als Antwort auf kontrafuss

Das wundert mich etwas, ich habe da von deutlich positiveren Erfahrungen gehört.

Ein Bekannter, Handwerker, hat einen Bugs Bunny im Logo, dass war kein Problem.

In der Verpackungsindustrie hat man ja auch recht häufig Cartoons für kurzzeitige Werbeaktionen im Layout. Vielleicht Differenziert sich das für Warner Bros. im Nutzwert?

Verstehen tue ich es dennoch nicht, dass man da nicht mal etwas entgegenkommender sein kann. Schade.

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