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Hörbücher erneut ohne DRM laden

Ich möchte gerne meine gekauften Hörbücher auf einem anderen Android Gerät abspielen.
Alle Hörbücher haben aber noch einen DRM der dies verhindert.


Wie kann ich die Hörbücher erneut downloaden ohne DRM.


[Betreff vom Admin bearbeitet]

Gepostet am 04. Sept. 2018 11:10

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Gepostet am 05. Sept. 2018 09:29

Bei solchen Inhalten hat man immer nur für das Recht zur Nutzung auf einem bestimmten Medium bezahlt, nicht das Recht an der Freien Nutzung des Inhalts. Wenn Du Schallplatten besitzt und den Schallplattenspieler später gegen einen CD-Spieler tauscht dann ist es ja auch selbstverständlich, dass Deine gekauften Schallplatten nicht dazu berechtigen, die Titel nun kostenlos auf CD zu bekommen. So verhält es sich auch in diesem Fall.

18 Antworten
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05. Sept. 2018 09:29 als Antwort auf thomas29

Bei solchen Inhalten hat man immer nur für das Recht zur Nutzung auf einem bestimmten Medium bezahlt, nicht das Recht an der Freien Nutzung des Inhalts. Wenn Du Schallplatten besitzt und den Schallplattenspieler später gegen einen CD-Spieler tauscht dann ist es ja auch selbstverständlich, dass Deine gekauften Schallplatten nicht dazu berechtigen, die Titel nun kostenlos auf CD zu bekommen. So verhält es sich auch in diesem Fall.

05. Sept. 2018 08:19 als Antwort auf llllppp

Hallo,
das habe ich alles (denke ich) schon ausprobiert.
Problem ist das die Daten ja den DRM haben und alle Player auf meinem Android Gerät die Dateien nicht abspielen können.
Und ein Android itunes habe ich im PlayStore nicht gefunden.
DoubleTwist synchronisiert keine DRM geschützten Dateien.
Würde nur ItunesMatch bleiben. Also "noch einmal" Geld dafür ausgeben das ich bereits bezahlte Bücher überhaupt hören kann!

19. Dez. 2018 17:23 als Antwort auf FalkoMD

Falsch. Es ist keine rechtliche, sondern eine technische Frage. Durch eine direkte Verbindung der Apps die die Datei abspielt zu dem Shop, wo man das Hörbuch gekauft hat ist bzw. wäre die rechtliche Überprüfung überhaupt kein Problem. Das Problem ist ausschliesslich: mit welcher Android-App kann man sich direkt mit dem I-Tunes-Shop verbinden, sodass man die gekaufte Datei auf das Adroid-Handy runterladen kann.

19. Dez. 2018 17:34 als Antwort auf llllppp

Nein, wer ein Android-Handy plus einen MAC-Rechner besitzt, ist keineswegs bereit, alles doppelt zu kaufen. Der Witz an der Sache ist, dass das über iTunes gekaufte Hörbuch tatsächlich von Audible ist, jedoch die Audible-App das Abspielen ebenso verweigert, weil sie die Legalität nicht überprüfen kann.

Ich habe vor 30 Jahren meine erste Software programmiert und muss sagen, dass die Auswüchse der "Sicherheitsmassnahmen" immer absurdere Züge annehmen.

19. Dez. 2018 17:53 als Antwort auf antjeananda

Es wäre eben nicht erlaubt. Man darf zB auch kein Gameboyspiel auf den PC emulieren nur weil man es mal für den Gameboy gekauft hatte. Das wäre zwar technisch durchaus möglich, ist es aber rechtlich nicht. Man hat eben nicht das Eigentum an der Software erworben sondern nur das Nutzungsrecht nach den Vorgaben des Rechteinhabers. Bis vor gar nicht so langer Zeit musste man sogar die Musik, die man in iTunes gekauft hatte, nochmals kaufen wann man sie versehentlich gelöscht hatte, weil die Rechteinhaber den erneuten Download nicht erlaubt haben.

19. Dez. 2018 18:15 als Antwort auf FalkoMD

Einfach mal die Diskussion der 90er-Jahre anlässlich der zunehmenden Popularität von CDs nachlesen. Das ist alles kalter Kaffe, längst lang und breit mit etlichen Gerichtsurteilen absolut eindeutig und offiziell festgelegt. Bitte keine Aussagen über das geltende Urheberrecht, wenn diese Paragrafen so offensichtlich nicht bekannt sind. Ich rede hier nicht von allgemeinen Aussagen oder dem Kleingedruckten von AGBs. Ich rede von den tatsächlichen Gesetzestexten.

19. Dez. 2018 18:37 als Antwort auf thomas29

Hallo Thomas29, ich bin gerade auf das gleiche Problem gestossen und es gibt durchaus eine wenn auch recht zeitaufwendige Lösung, die legal ist, sofern Du Kopien ausschliesslich von legal erstandenen Dateien ausschliesslich für Deinen eigenen persönlichen Gebrauch erstellst (keine Weitergabe an Dritte): Während Du das Hörbuch per iTunes abspielst machst Du mit Hilfe von Soundflower und Audacity eine Tonaufnahme des internen Audio-Streams, d.h. eine Aufnahme von dem, was der Rechner über seinen Lautsprecher ausgibt. Aufnahmezeit = Abspielzeit...

Nun ja und dann: einfach nicht mehr bei iTunes kaufen.

Warum ist das absolut legal? Der Wert für den Du das Geld bezahlst ist die künstlerische Leistung des Autors bzw. Musikers bzw. Filmemachers. Ohne dass es ausdrücklich gesagt werden muss, kauft man keineswegs eine Datei/CD/Video/Buch, sondern die Nutzungsrechte für ein schöpferisches Werk. Das Werk selbst ist unter keinen Umständen käuflich zu erwerben, nicht einmal, wenn der Künstler selbst das wollen würde. Dies gilt sogar beim Kauf eines originalen Ölgemäldes! – Warum das international gültiges Recht ist und kulturell sowie für alle kreativ Tätigen außerordentlich wichtig, würde jetzt und hier zu umfangreich werden. Wie auch immer: Die Gründe für den Einsatz von Kopierschutz-Massnahmen sind zwar nachvollziehbar, aber da Du das Nutzungsrecht für die Inhalte erworben hast und eben keine Datei, hast Du vollumfänglich das Recht, den Inhalt mit einem anderen Dateiformat zu nutzen. Jedoch ist natürlich niemand verpflichtet, Dir/uns dieses andere Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

19. Dez. 2018 21:06 als Antwort auf FalkoMD

Absolut korrekt FalkoMD! Aber Apple ist nicht daran interessiert, dass sich iTunes-User Android-Handys kaufen... By the way: das Hörbuch, dass ich ausnahmsweise bei iTunes gekauft habe gehört zu einer Serie. Die weiteren Folgen lade ich gerade von Hugendubel als normale mp3s runter. Hugendubel betreibt keine eigene Software-Plattform, deswegen haben sie die Dateien ohne Kopierschutz.

Und das ist der korrekte Hinweis zu den Nutzungsrechten:

"Leistungsumfang von Mp3 Downloads

Sie erhalten das Recht zur persönlichen Nutzung des Hörbuch Downloads. Zum persönlichen Gebrauch dürfen Sie den Hörbuch Download kopieren. Eine Weitergabe an Dritte (Freunde, Bekannte) ist nicht erlaubt."

Schönen Abend!

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